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Fondsausschüttungen und die Steuer
92 Prozent KESt, oder was?
Ein Investmentfonds ist kein Steuersubjekt. Daher werden die Erträge direkt den Anlegern zugerechnet. Entweder erfolgt diese Zurechnung im Wege der Ausschüttung oder mit Hilfe der sogenannten ausschüttungsgleichen Erträge bei thesaurierenden Fonds. (Anmerkung: thesaurierend ist ein Fonds, wenn er Erträge direkt wieder investiert, anstatt sie an Anleger auszuschütten.) Was ausschüttungsgleiche Erträge sind, erklärt der Kasten unten.
„Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sieht das Gesetz vor, dass Ausschüttungen, die aus bereits versteuerten Erträgen stammen, steuerfrei sind. In der Praxis wird jedoch die Ausschüttung meist besteuert – weil sie nicht aus bereits versteuerten Erträgen stammt. Im Zuge der ausschüttungsgleichen Erträge wird entweder nichts oder nur die Differenz besteuert. Manchmal kommt es auch vor, dass die Differenz zwischen ausschüttungsgleichen Erträgen und Ausschüttung negativ ist und eine KESt-Gutschrift erfolgt, weil die Ausschüttung zuvor zu hoch besteuert wurde“, erklärt Steuerberater Helmut Moritz.
Inländische vs. ausländische Fonds
Inländische Fonds schütten die KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge aus. „Diese wird von der Bank an das Finanzamt abgeführt, damit ist die Steuerschuld beglichen. Dies darf aber nicht als ‚normale‘ Ausschüttung eines Fonds gesehen werden, sondern dient bei thesaurierenden Fonds lediglich der Begleichung der Steuer. Bei ausländischen Fonds muss hingegen immer geschaut werden, dass genügend Cash am Depot liegt, um die Steuer zu begleichen“, so Moritz. Denn hier führt die Depotbank anstelle des Fonds die KESt ab.
KESt fast so hoch wie Ausschüttung
Eine hohe Belastung der Ausschüttung verwirrt den Anleger verständlicherweise häufig. „Man müsste hier immer den Einzelfall prüfen. Manchmal werden im Rahmen der Ausschüttung bislang steuerfreie (ausschüttungsgleiche) Erträge nachversteuert“, so Moritz. Und es gibt sogar Fälle, in denen die abgezogene KESt höher ist als der Ausschüttungsbetrag. Das kann dann vorkommen, wenn ausschüttungsgleiche Erträge gemeldet werden und gleichzeitig eine Ausschüttung vorgenommen wird. Dann wird die Steuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge ermittelt, jedoch nur ein Teil dieser Erträge ausgeschüttet. Dann kann es so aussehen, als wäre die Steuer in Bezug auf die Ausschüttung überproportional hoch oder sogar höher. Im Ergebnis wird der Anleger aber trotzdem nur auf die tatsächlichen Erträge des Fonds besteuert.
Dazu ein typisches Beispiel: 1.300 Anteile eines Aktienfonds generieren eine Ausschüttung von 225,55 Euro (0,1735 Euro pro Anteil), von der 150,02 Euro KESt (0,1154 Euro pro Anteil, davon 0,1153 Euro Substanzgewinn-KESt) und 58,89 Euro KESt (0,0453 Euro pro Anteil) auf die ausländische Dividende einbehalten werden.
Das klingt für den Anleger danach, dass die Steuer 92,6 Prozent der Ausschüttung beträgt. In Wahrheit wird aber mit dieser Abrechnung nicht die Ausschüttung, sondern der ausschüttungsgleiche Betrag besteuert. Dieser beträgt im vorliegenden Fall nämlich 0,6222 Euro pro Anteil (0,6222 x 1300 = 808,86 Euro), und die KESt 0,1607 Euro pro Anteil (0,1607 x 1300 = 208,91 Euro). Dabei wurde eine ausländische Steuer bereits abgezogen.
Resümee: Auch wenn der Abzug auf den ersten Blick überhöht aussieht: Tatsächlich wurden nur 27,5 Prozent des ausschüttungsgleichen Betrags besteuert!