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Luxustangente
Ab wann ist ein Firmenauto Luxus?
Können Sie sich noch an die Luxusmehrwertsteuer von 30 bzw. 32 Prozent auf Kfz erinnern, die dann Anfang der 1990er-Jahre durch die Normverbrauchsabgabe (kurz: NoVA) ersetzt worden ist? Doch auch heute noch ortet die Finanz hie und da einen rollenden „Luxus“ und unterwirft ihn einer Angemessenheitsprüfung – wir sprechen hier von betrieblich genutzten Pkw.
Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit Kauf bzw. Leasing eines Pkws oder Kombis gelten nur insoweit als angemessen, als die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe 40.000 Euro („Luxustangente“) nicht übersteigen. Die Luxustangente bewirkt eine Kürzung sämtlicher wertabhängiger Kosten.
Gelegentlich argumentieren Steuerpflichtige damit, dass sie Gewinne in Millionenhöhe versteuern und deshalb eine höhere Luxustangente als 40.000 Euro gerechtfertigt sei. Aber das können Sie vergessen, dagegen hat der VwGH schon entschieden. Zu den Anschaffungskosten zählen auch alle Kosten für Sonderausstattungen (z. B. Allradantrieb, Fahrassistenzsysteme, Hochgeschwindigkeitsreifen, Sonderlackierung, ein serienmäßig eingebautes Navigationssystem usw.). Derartige Zusatzkosten erhöhen daher nicht die Obergrenze der Anschaffungskosten. Maßgeblich sind die tatsächlichen Kosten, daher finden handelsübliche Preisnachlässe vom Listenpreis eine Berücksichtigung. Der Höchstwert von 40.000 Euro ist für alle Personen- und Kombinationskraftwagen als Bruttogrenze ausgestaltet. Wer glaubt, mit einem Gebrauchtwagenerwerb der Angemessenheitsprüfung zu entgehen, liegt falsch: Laut Verwaltungsgerichtshof verliert ein Fahrzeug seine Luxustangente nicht dadurch, dass es gebraucht angeschafft wird.
Tipp: Alle Details zum Thema finden Sie auf: www.gewinn.com/artikel/zu-viel-luxus-fuer-den-fiskus