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Telearbeit steuerlich
Aus Homeoffice wird Telearbeit
Da während der Coronapandemie zahlreiche Dienstnehmer daheim bleiben mussten, sah sich der Steuergesetzgeber 2021 veranlasst, darauf mit dem bis dato geltenden Homeoffice-Maßnahmenpaket zu reagieren. Mittlerweile haben etliche Arbeitnehmer daran Gefallen gefunden, ihren Job in den eigenen vier Wänden zu verrichten. So sind die Parlamentarier nun zur Erkenntnis gelangt, dass das Arbeiten außerhalb der Arbeitsstätte gekommen ist, um zu bleiben, und haben eine Ausweitung der Homeoffice-Regelung vorgenommen.
Telearbeit
Das ab 1. 1. 2025 in Kraft tretende Telearbeitsgesetz ermöglicht jetzt eine ortsungebundene Arbeit – und zwar auch außerhalb einer Wohnung! Damit stehen, egal, wo man arbeitet, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Pauschalbeträge zu. Nach dem Gesetz liegt Telearbeit vor, wenn die Arbeitsleistung regelmäßig unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie entweder in der Wohnung bzw. im Wohnhaus des Dienstnehmers oder in einer von ihm selbst gewählten, nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit, erfolgt. Somit können Sie neben Ihrer Wohnung auch Wohnräumlichkeiten von Angehörigen, Co-Working-Spaces, aber auch sonstige von Ihnen gewählte Orte (wie z. B. Bibliothek, Café, Freibad, Park) als Arbeitsplatz nutzen.
Übrigens haben für die Novelle die Mandatare von ÖVP, FPÖ, Grünen und Neos gestimmt, während die SPÖ ihre Zustimmung insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Regelungen im Unfallversicherungsschutz verweigerte (siehe gleich im Folgenden).
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