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Tipp der Woche
Auslands-KESt retour: So lassen sich Kosten sparen
Um sich die Auslands-KESt auf Dividenden aus Deutschland wieder zurückzuholen, wie es das Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht, muss man einen Antrag auf Erstattung beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern einreichen (formulare-bfinv.de), Suchbegriff „Erstattungsformular 010005“. Dafür ist eine Quellensteuerbescheinigung erforderlich. Diese ist bei Antrag über die österreichische Depotbank für österreichische Kunden kostenpflichtig, meist kostet die benötigte Einzelsteuerbescheinigung pro Posten zwischen 25 und 120 Euro.
Das ist ärgerlich, vor allem wenn man weiß, dass der Service für Kunden einer deutschen Bank aus gesetzlichen Gründen (§ 45a deutsches EStG) kostenfrei ist. Bei Kunden österreichischer (d. h. ausländischer) Banken existiert jedoch keine direkte Kontoverbindung zwischen dem Endkunden und der deutschen Bank bzw. Lagerstelle. Die Bestände dieser Kunden werden in einem sogenannten B-Depot verwahrt, womit die individuellen steuerlichen Merkmale der Endkunden nicht bekannt sind – was die kostenfreie Hilfestellung verwehrt.
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