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Förderung
Cyber Security Schecks für KMU bis 10.000 Euro
Mit der NIS2-Richtlinie gelten ab Oktober 2024 für viele Unternehmen verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit. Ziel der Richtlinie ist es, auf europäischer Ebene ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sicherzustellen. Einen wichtigen Bestandteil dieser Sicherheitsstrategie stellt die Stärkung der Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit von Unternehmen dar.
Mit der Förderung von Cyber Security Schecks werden österreichische KMU bei der Umsetzung der dafür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unterstützt – eine Maßnahme des Nationalen Koordinierungszentrums Cybersicherheit (NCC-AT), die das BKA in Kooperation mit der FFG leitet. Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für technische Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal 10.000 Euro. Die Förderquote beträgt maximal 40 Prozent der förderbaren Gesamtkosten des Projekts (ein Scheck pro Unternehmen). Die Förderung wird aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich und des Programms DIGITAL Europe der Europäischen Kommission finanziert.
Die Ausschreibung ist von 16. 10. 2023 bis 15. 1. 2024, zwölf Uhr, offen.
Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach Ausschreibungsende mittels Ziehungsverfahren per Zufallsprinzip. Alle Anträge, die innerhalb des definierten Einreichzeitraums bei der FFG eingereicht werden, werden berücksichtigt. Die Anzahl der gezogenen Anträge entspricht den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln. Anträge, die nicht gezogen werden, müssen aus budgetären Gründen abgelehnt werden.
Alle Details dazu finden Sie hier.