Hauptinhalt

Das Regierungsprogramm im GEWINN-Check
Mehr als fünf Monate nach den Nationalratswahlen wurde jetzt eine neue Regierung angelobt. Was sie für diese Legislaturperiode geplant hat, wurde zumindest in groben Zügen in einem Regierungsprogramm festgehalten.
© APA/ROLAND SCHLAGER/picturedesk.com

Das plant die neue Regierung

Das Regierungsprogramm im GEWINN-Check

Die GEWINN-Redaktion hat das 200 Seiten starke Regierungsprogramm durchleuchtet und die wichtigsten Punkte von Arbeit über Geldanlage bis Steuern und Wohnen kompakt zusammengefasst.

Von Susanne Kowatsch, Martin Maier, Michaela Schellner, Robert Wiedersich

04.03.2025

Gut Ding braucht Weile, heißt ein bekannter Spruch. Ob das auch für das Regierungsprogramm der ersten Dreierkoalition in der Geschichte der Zweiten Republik gilt, lässt sich derzeit noch nicht mit Bestimmtheit sagen – zu vage sind noch viele Ankündigungen, und zu ungewiss ist, ob das sich laufend verändernde Umfeld die Umsetzung der geplanten Maßnahmen überhaupt zulässt. So beruhen etwa die angekündigten Sparmaßnahmen beim Staatshaushalt auf der Wirtschaftsprognose des Wifo vom Oktober des Vorjahres, und die Geopolitik hält nicht erst seit Donald Trump viele meist negative Überraschungen bereit. 

Dennoch lohnt es sich, einen Blick in das umfangreiche Papier der schwarz-rot-pinken Koalition zu werfen, da es doch maßgebliche Änderungen für viele Lebensbereiche von Frau und Herrn Österreicher vorsieht. Und zwar positive wie negative. Wir haben jedenfalls jene Punkte, die für unsere Leserschaft typischerweise besonders relevant sind, in einer kompakten Übersicht zusammengefasst – wie immer bei der Politik mit Vorbehalt.

Einkommensteuer: Entlastung erst später

Der im Jahr 2016 auf 55 Prozent angehobene Spitzensteuersatz der Einkommensteuer wird um weitere vier Jahre verlängert. Als Sparmaßnahme soll zudem ein Drittel der jährlichen Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs (Stichwort „kalte Progression“) ausgesetzt werden. 

Eine Entlastung von den Lohnnebenkosten ist laut Regierungsprogramm erst „bis zur Mitte der Regierungsperiode“ geplant. Ab dann, nämlich ab 2027, sollen auch Überstunden bzw. Zuschläge steuerlich begünstigt werden, sofern es das Budget zulässt.

Für 2025 und 2026 soll – auch ohne Kollektivvertragsbindung – wieder eine steuerfreie Prämie für Mitarbeiter bis zu 1.000 Euro jährlich möglich sein (für eine Verlängerung der Regelung in den Folgejahren ist eine Evaluierung geplant).

Des Weiteren soll der Freibetrag für das 13. und das 14. Monatsgehalt angehoben werden, die konkrete Höhe sowie das Startdatum stehen aber noch aus.

Begünstigungen für Unternehmer

Schon ab 2025 soll die Möglichkeit zur Basispauschalierung inklusive einer Vorsteuerpauschale auf 320.000 Euro und 13,5 Prozent angehoben werden, ab dem Jahr 2026 dann auf 420.000 Euro und 15 Prozent.

Auch beim Gewinnfreibetrag ist eine Verbesserung angedacht: Ab 2027 ist (unter Budgetvorbehalt) die dauerhafte Erhöhung des Grundfreibetrags von 15 Prozent bis 33.000 Euro auf 15 Prozent bis 50.000 Euro geplant.

Um künftige Betriebsübergaben zu erleichtern, soll ab 2027 der Veräußerungsfreibetrag auf 45.000 Euro (von bisher 7.300 Euro) angehoben werden, zudem entfällt das Berufsverbot für den sogenannten „Hälftesteuersatz“, es wird also künftig nicht mehr erforderlich sein, die Erwerbstätigkeit einzustellen.

Ein Ausdruck für jede gekaufte Semmel wird bald der Vergangenheit angehören. Die Belegausstellungspflicht soll bis 35 Euro abgeschafft werden, darüber hinaus wird als Alternative ein digitaler Beleg eingeführt.

Dachfonds für Start-ups

Mit dem lang herbeigesehnten Dachfonds hat es eine Kernforderung der heimischen Start-up-Branche ins Regierungsprogramm geschafft. Als Fund-of-Funds-Modell konzipiert soll dieser dafür sorgen, dass Jungunternehmen und KMU einfacher und schneller an frisches Kapital kommen, nicht ins Ausland abwandern und Österreichs Position als Technologie- und Innovationsstandort gestärkt wird. 

Wie der Dachfonds ausgestaltet sein wird, steht ebenso wie der Zeitpunkt der Einführung noch nicht fest. Das Kapital dafür soll jedenfalls von institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Versicherungen, Stiftungen und Banken kommen und in Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds investiert werden. Diese wiederum sollen dann österreichische Start-ups und KMU finanzieren.

Höhere Steuern für Stiftungen

Bei heimischen Privatstiftungen soll es zu einer Anhebung der Stiftungseingangssteuer auf 3,5 Prozent kommen (derzeit beträgt diese bei Erfüllung der gesetzlichen Offenlegungsverpflichtungen 2,5 Prozent).

Die Zwischensteuer in der Stiftung soll des Weiteren von derzeit 23 Prozent auf 27,5 Prozent erhöht werden, womit die Zwischensteuer dann höher ausfallen wird als die „normale“ Körperschaftsteuer von aktuell 23 Prozent.

Neues zur Krankenversicherung für Pensionisten und geringfügig Beschäftigte

Für Pensionisten wird der Krankenversicherungsbeitrag von bisher 5,1 auf sechs Prozent erhöht, und dies laut Plan bereits ab 1. Juni 2025. Zur Abfederung sind das Einfrieren der Rezeptgebühr 2026 und eine Absenkung der Arzneimittelobergrenze auf 1,5 Prozent des Nettoeinkommens geplant.

Die Beitragsgrenze für geringfügig Beschäftigte soll auf 551,10 eingefroren werden, und sie sollen in die Krankenversicherungspflicht einbezogen werden. Das bedeutet künftig 3,87 Prozent an Abgaben für den Dienstnehmer und 3,78 Prozent von Seiten des Dienstgebers (bisher sind geringfügige Beschäftigte nur in der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst).

Goodies für arbeitende Pensionisten

Ein neues Modell des Zuverdiensts für Menschen, die sich in echter Alterspension befinden, soll gefunden werden. Ab 1. 1. 2026 soll es möglich sein, ab seinem individuellen Pensionsstichtag nur in Teilpension zu gehen. Gleichzeitig reduziert man seine Arbeitszeit und ist dann teils Pensionist, teils aktiver Arbeitnehmer. In dem Ausmaß, in dem man nicht mehr arbeitet, wird das Pensionskonto geschlossen und die Pension berechnet. Im Korridor ab Pensionsstichtag bis zum Alter von 68 Jahren kann man in der Folge gänzlich in Pension gehen, dann wird zusammen mit dem noch offenen Pensionsteil die Gesamtpension gebildet. 

Wer in der Alterspension dazuverdient, soll nach den Regierungsplänen von Sozialversicherungsbeiträgen als Arbeitnehmer befreit sein, Dienstgeber haben nur den halben Beitrag (PV, KV) zu entrichten. Das Pensionskonto wird nicht aufgewertet, dafür ist das Zuverdienst-Einkommen mit 25 Prozent endbesteuert. Die Obergrenze für ein solcherart begünstigtes Einkommen und weitere Details harren allerdings noch einer Klärung.

Die Altersteilzeit soll mit der Teilpension harmonisiert werden, Altersteilzeit soll man nur so lange in Anspruch nehmen können, wie noch keine Teilpension möglich ist.

Korridorpension verschärft

Ab 2026 soll die Korridorpension verschärft werden. Aufgeteilt auf drei Jahre wird der Zugang zur Korridorpension von mindestens 40 auf 42 Versicherungsjahre erhöht werden, auf zwei Jahre aufgeteilt wird das Mindestalter von 62 auf 63 Jahre angehoben.

Weiters soll ein gesetzlicher Nachhaltigkeitsmechanismus eingeführt werden: Falls der vorgesehene Budgetpfad für Pensionsausgaben durch ein höheres faktisches Pensionsalter im Jahr 2030 nicht erreicht werden sollte, müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, um den Pfad einzuhalten. So kann etwa die Korridorpension ab 1. 1. 2035 in Halbjahresschritten erhöht werden, wenn nötig, könnte auch an Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Pensionsanpassung und ähnlichen Rädchen geschraubt werden.

Zuckerbrot statt Peitsche gibt es dagegen für Schwerarbeiter: Unter dem Stichwort „fairere Pensionen“ sollen die Schwerarbeiter-Regelungen überarbeitet – etwa der Dokumentationsaufwand vereinfacht –, aber auch Pflegeberufe in die Regelung aufgenommen werden.

Steuerlücken bei Immobilien schließen

Um „große Immobilientransaktionen steuerlich effektiver zu erfassen“, sollen künftig sogenannte Share Deals im Wege eines „Lückenschlusses“ effektiver besteuert werden, und zwar bereits ab 1. 7. 2025. Im Regierungsprogramm wird dafür etwa die stärkere Zusammenrechnung verbundener Erwerber genannt. Die vorab mehrfach erwähnte Erhöhung des Grunderwerbssteuersatzes von derzeit 0,5 auf 3,5 Prozent auf Share Deals wird dagegen nicht ausdrücklich erwähnt. Details dazu werden wohl bald folgen.

Ebenfalls um Umgehungen zu vermeiden, soll die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien abgeschafft werden. Was genau darunter fällt, steht im Moment noch nicht fest.

Widmungsgewinne sollen bereits 2025 im Rahmen der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) erfasst werden, es kommt zu einer Widmungsabgabe. Voraussichtlich wird die pauschale Ermäßigung der ImmoESt bei Umwidmung teilweise oder gänzlich wegfallen.

Reform der Bildungskarenz

Eine Änderung steht auch bei der Bildungskarenz an. Das in die Kritik geratene Arbeitsmarktinstrument soll in seiner bisherigen Form abgeschafft werden. Eine „treffsichere Nachfolgereglung“ soll mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Wie die Bildungskarenz konkret reformiert wird, steht noch nicht im Detail fest. Im Regierungsprogramm angekündigt sind aber u. a. stärkere Anwesenheitsverpflichtungen, eine höhere ECTS-Anzahl, stärkere Vereinbarung und Überprüfung des Bildungsziels und der Verwertbarkeit am Arbeitsmarkt und Fokus auf Geringqualifizierte. Der direkte Anschluss der Bildungskarenz an die Elternkarenz soll nicht mehr möglich sein.

Mobilität: höhere Pendlerpauschale geplant

Das kürzlich erst angehobene Kilometergeld für Motor- und Fahrräder wird halbiert, und zwar auf 25 Cent pro Kilometer. Das Kilometergeld für Pkw (in Höhe von weiterhin 50 Cent pro Kilometer) bleibt unberührt. Ab 2026 soll die Pendlerpauschale erhöht werden (Details dazu stehen noch aus).

Während Klein-Lkw (N1) ab 1. Juli 2025 von der NoVA befreit werden, soll künftig auch für E-Autos motorbezogene Versicherungssteuer eingehoben werden. Wie sich diese aber künftig errechnen wird (bisher bemisst sie sich einerseits an der Leistung des Motors, anderseits an den CO₂-Emissionen auf der Straße), ist noch unbekannt. Der ÖAMTC schätzt derzeit auf Basis der erhofften Einnahmen, dass E-Autohalter künftig im Schnitt mit 400 Euro mehr pro Jahr rechnen müssen.

Die sogenannte Luxustangente für Firmenwagen soll ab 2027 von bisher 40.000 auf 55.000 Euro erhöht werden, danach – unter Budgetvorbehalt – auf 65.000 Euro.

Bessere Vorsorge-Optionen

Die betriebliche Altersvorsorge soll künftig dadurch gestärkt werden, dass der schon lange von der Branche geforderte General-Pensionskassenvertrag eingeführt wird. So können künftig etwa auch Arbeitnehmer von Betrieben, die ihren Mitarbeitern keine Pensionskassenlösung anbieten, ihre Abfertigung zu Pensionsantritt in eine Pensionskasse einbringen, um daraus eine Betriebspension zu beziehen. 

Zudem ist eine Erhöhung des jährlichen Freibetrags geplant, bis zu dem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuwendungenzur privaten Vorsorge leisten können (gemäß § 3 Abs. 1 Z15a EStG). Überfällig wäre es: Aktuell liegt der Freibetrag bei lediglich 300 Euro jährlich, die Höhe wurde seit den 1970er-Jahren nicht mehr angepasst. Wie hoch die Erhöhung ausfallen wird, ist freilich noch unbekannt.

Weiters sollen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme attraktiver gestaltet werden (Details unbekannt), zudem sollen die Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen, etwa mit Wertpapieren wie ETF-Sparplänen, evaluiert werden.

Wohnen und Miete

Während viele Punkte im Regierungsprogramm noch schwammig und wenig konkret sind, finden sich zur Mietpreisbremse bereits detaillierte Pläne. Hier steht die neue Regierung am stärksten unter Zeitdruck. Bereits ab 1. April würde eine inflationsbedingte Erhöhung der Mieten von Wohnungen, die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen, anstehen. Davon betroffen wären neben Genossenschaftswohnungen auch die meisten vor 1945 errichteten Altbauwohnungen. Hier greift die Regierung nun massiv ein, obwohl die Mieten in diesem Segment ohnehin preisreguliert und günstiger als am freien Markt sind. 2025 soll demnach gar keine Mieterhöhung stattfinden. 2026 sollen die Altbaumieten um ein, 2027 um zwei Prozent steigen. Die Erhöhung wird damit voraussichtlich unterhalb der Inflation liegen. Ab 2028 sollen die Wohnungsmieten dann um maximal drei Prozent steigen. Liegt die Inflation darüber, darf nur die Hälfte des über drei Prozent hinausgehenden Wertes vom Vermieter verrechnet werden. 

Eine weitere wichtige Neuerung: Mietverträge müssen statt auf drei in Zukunft mindestens auf fünf Jahre befristet werden. Damit haben Vermieter von frei finanzierten Neubauwohnungen seltener die Gelegenheit, die Miete bei Neuabschluss des Vertrags anzuheben. Vor allem für private Vermieter, die ihre Wohnung später selbst bzw. für ihre Kinder nutzen wollen, bedeutet die längere Befristung weniger Flexibilität. 

Erfreulich aus Vermietersicht: Sanierungen, die die energetische Qualität eines Hauses verbessern, sollen sich in Zukunft mit einem Bonussystem erhöhend auf den Mietzins auswirken. Für unterlassene Investitionen soll es aber auch einen Malus geben. Damit würde im Altbau ein lange fehlender Sanierungsanreiz gesetzt.

Heizungstausch, Sanierung, Photovoltaik

Apropos Sanierung: Seit Ende des Vorjahres sind die Fördertöpfe des Bundes für thermische Sanierungsmaßnahmen und den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen leer. Neue Förderanträge sind nicht möglich. Laut Regierungsprogramm soll es in Zukunft wieder steuerliche Anreize und Förderprogramme geben, Details wie Förderhöhe oder der Start der neuen Förderung finden sich jedoch nicht. 

Schnell sein heißt es hingegen für die Käufer von Photovoltaikanlagen: Die Umsatzsteuerbefreiung, die eigentlich bis Ende 2025 laufen sollte, wird vorzeitig abgeschafft. Auch hier fehlt noch der genaue Termin. Branchenvertreter rechnen bereits im Frühjahr mit dem Ende des Steuervorteils.

Weitere Artikel

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) befürchtet, dass das Bruttoinlandsprodukt 2025 um...

Weiterlesen: Die Hoffnung stirbt zuletzt
Gezeichnetes Haus mit Taschenrechner-Tasten und Mann mit Bleistift daneben

Kreditbearbeitungsgebühr zurückholen?

Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass eine Kreditbearbeitungsgebühr in Form eines fixen...

Weiterlesen: Kreditbearbeitungsgebühr zurückholen?
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Ein Klumpenrisiko, das fast alle übersehen

Häufig sind Anleger zu stark in eine Region oder Branche investiert, ohne dass sie es merken. Das...

Weiterlesen: Ein Klumpenrisiko, das fast alle übersehen