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Die Details zur neuen Mietpreis­bremse
Schon mit April greift die Regierung in die Altbaumieten ein. Im Neubau könnte es ab 2028 zu einer Kappung von starken Mietpreissteigerungen bei ­hoher Inflation kommen.
© Marc Venema - GettyImages.com, XtockImages - GettyImages.com, Bildbearbeitung: GEWINN

Immobilien

Die Details zur neuen Mietpreis­bremse

Welche Mieten jetzt doch nicht steigen, wo Vermieter weiter erhöhen dürfen und warum der Unterschied zwischen Alt- und Neubau weiter entscheidend bleibt. Plus: was die Regierung im Bereich Miete noch plant.

Von Robert Wiedersich

01.04.2025
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

In einer Hauruckaktion hat die neue Regierung kurz nach ihrem Amtsantritt in die Mieten eingegriffen. Die Auswirkungen sind bereits im April spürbar. Allerdings – typisch für das komplizierte heimische Mietrecht – nur für gewissen Wohnungsarten. Wie immer spielt das Baujahr der betroffenen Immobilie eine wichtige Rolle, nicht aber der Zustand der Immobilie oder ob die Mieter sozial bedürftig sind. 

GEWINN hat sich mit Immobilienanwalt Moritz Ebenbichler von FSM Rechtsanwälte und Immobilienrechtsexperte Christoph Kothbauer durch das Regierungsprogramm gearbeitet. Während die ersten Regelungen bereits vom Nationalrat beschlossen sind, gibt es bei vielen geplanten Eingriffen für die nächsten Jahre noch einen gewissen Interpretationsspielraum.

Welche Mieterhöhungen hat die Regierung kurzfristig gestoppt?

Ab 1. April wäre es bei den Altbauwohnungen (vereinfacht der Großteil aller vor 1945 erbauten Wohnungen) zu einer inflationsbedingten Anhebung der Mieten gekommen. Hier geht es um Mietwohnungen, die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen. Obwohl diese Wohnungen ohnehin preisgeschützt sind – der Vermieter darf hier nicht die Marktmiete verlangen –, wurde die Anhebung gestoppt. Vermieter von Altbauten müssen damit erneut einen Einnahmenverlust hinnehmen. Auch frühere Regierungen haben in diesem Bereich immer wieder ohne Vorwarnung eingegriffen.

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