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Immobilien
Die Details zur neuen Mietpreisbremse
In einer Hauruckaktion hat die neue Regierung kurz nach ihrem Amtsantritt in die Mieten eingegriffen. Die Auswirkungen sind bereits im April spürbar. Allerdings – typisch für das komplizierte heimische Mietrecht – nur für gewissen Wohnungsarten. Wie immer spielt das Baujahr der betroffenen Immobilie eine wichtige Rolle, nicht aber der Zustand der Immobilie oder ob die Mieter sozial bedürftig sind.
GEWINN hat sich mit Immobilienanwalt Moritz Ebenbichler von FSM Rechtsanwälte und Immobilienrechtsexperte Christoph Kothbauer durch das Regierungsprogramm gearbeitet. Während die ersten Regelungen bereits vom Nationalrat beschlossen sind, gibt es bei vielen geplanten Eingriffen für die nächsten Jahre noch einen gewissen Interpretationsspielraum.
Welche Mieterhöhungen hat die Regierung kurzfristig gestoppt?
Ab 1. April wäre es bei den Altbauwohnungen (vereinfacht der Großteil aller vor 1945 erbauten Wohnungen) zu einer inflationsbedingten Anhebung der Mieten gekommen. Hier geht es um Mietwohnungen, die dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegen. Obwohl diese Wohnungen ohnehin preisgeschützt sind – der Vermieter darf hier nicht die Marktmiete verlangen –, wurde die Anhebung gestoppt. Vermieter von Altbauten müssen damit erneut einen Einnahmenverlust hinnehmen. Auch frühere Regierungen haben in diesem Bereich immer wieder ohne Vorwarnung eingegriffen.
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