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Sachbezug in der Lohnsteuer
Die vielen Facetten des Sachbezugs
Wer als Dienstnehmer das Firmenauto auch privat nützt, dem entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil, den der Fiskus der Lohnsteuer unterwirft – ausgenommen davon sind nur E-Autos. So weit, so den meisten noch bekannt. Rund um das Automobil ranken sich noch weitere lohnsteuerliche Sachbezüge – Details dazu siehe Kasten auf der nächsten Seite –, die schon weniger bekannt sind. Doch es gibt auch eine Reihe anderer Goodies, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zukommen lassen, bei denen das leidige Thema Sachbezug eine Rolle spielt.
Incentive-Reisen
Mitunter veranstaltet Ihr Brötchengeber sogenannte Incentive-Reisen, um bestimmte Arbeitnehmer für besondere Leistungen zu belohnen. Hier liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis dann vor, wenn die Reisen einschlägigen Touristikreisen entsprechen. Sofern die Incentive-Reise vom eigenen Arbeitgeber gewährt wird, ist der Sachbezugswert (= Reisepreis inklusive Umsatzsteuer) am Wege des Lohnsteuerabzugs zu versteuern. Umsatzsteuer fällt aber nur bei Inlandsreisen an.
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