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Förderung
Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur
„Die Anschaffungskosten für den gesamten E-Lkw inklusive Aufbau und Kühlung für den ersten Lkw lagen bei ca. 300.000 Euro, das entspricht grob dem Dreifachen von herkömmlichen Diesel-Lkw“, erklärten Thomas Panholzer und Manfred Hayböck, die Geschäftsführer des Lebensmittelgroßhändlers Transgourmet Österreich, wo man bis 2026 100 E-Lkw anschaffen will, im GEWINN-Interview. „Die Kosten für unser erstes E-Fahrzeug haben wir zu 100 Prozent selbst getragen. Für die erste Großmenge von 25 Fahrzeugen haben wir erst kürzlich den Zuschlag für eine Förderung von ENIN in der Höhe von 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber Diesel-Lkw erhalten. Ohne Förderungen der öffentlichen Hand ist es unmöglich, dieses Investment wirtschaftlich darzustellen, zumal auch die Kosten für die Schaffung der nötigen Infrastruktur nicht unerheblich sind.“
Das Förderprogramm „ENIN – Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf nicht fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Über die Recovery and Resilience Facility (RRF – Aufbau und Resilienzfazilität) der Europäischen Union und weitere nationale Mittel stehen Österreich insgesamt 365 Millionen Euro für die Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und deren Infrastruktur zur Verfügung.
Der Anteil emissionsfreier Fahrzeuge am österreichischen Fahrzeugbestand ist aktuell noch gering. Dies lässt sich dadurch begründen, dass die Kosten emissionsfreier Nutzfahrzeuge und der zugehörigen Infrastruktur noch höher als jene von konventionellen Nutzfahrzeugen sind, weshalb vor allem bei den schweren Nutzfahrzeugen der Klassen N2 und N3 aktuell abseits von einzelnen Pilotprojekten kaum größere Flotten auf einen emissionsfreien Betrieb umgestellt sind.
Ziel ist es, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge deutlich zu steigern. Durch eine Umstellung von derzeit fossil betriebenen Nutzfahrzeugen auf emissionsfreie Antriebe und gleichzeitigen ausschließlichen Einsatz von erneuerbarer Energie können die Emissionen drastisch gesenkt werden. Die Planung und der Aufbau der zugehörigen Infrastruktur wirken sich dabei positiv auf die Beschäftigung aus.
Programmeigentümer und Geldgeber ist das Klimaschutzministerium. Zielgruppe sind Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Gefördert wird der wirtschaftliche Eigentümer der Investition. Die Antragsteller müssen alle bei Fördervergaben üblichen Formalvoraussetzungen erfüllen. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Förderbar sind Kosten, die mit den Projektzielen (Umstellung der Flotte auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur) in Zusammenhang stehen. Verfügbarkeit: von 1. 1. 2022 bis 30. 6. 2024.
Bisher fünf Ausschreibungen, drei sind noch bis 11. 10. 2023, zwölf Uhr, geöffnet
- In der dritten Ausschreibung sind 14 Millionen Euro Förderung aus RRF-Mitteln für Fahrzeuge der Klasse N1 ausgeschrieben. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen bzw. von emissionsfreien Nutzfahrzeugen und der dazugehörigen Infrastruktur. Gefördert werden folgende Gegenstände:
36 Prozent der Anschaffungskosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen – batterieelektrische Nutzfahrzeuge, Oberleitungsnutzfahrzeuge, Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb,
40 Prozent der Nettoanschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs- und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen) sowie dazugehörige Drittleistungen.
- In der vierten Ausschreibung sind zehn Millionen Euro Förderung für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 ausgeschrieben. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen, zur Umrüstung des Antriebsstrangs zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen und der dazugehörigen Infrastruktur. Gefördert werden folgende Gegenstände:
80 Prozent der Mehrkosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen bzw. 80 Prozent der Nettokosten der Umrüstung des Antriebsstrangs zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen.
40 Prozent bzw. 60 Prozent (im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs) der Nettoanschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs- und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen) sowie dazugehörige Drittleistungen.
- In der fünften Ausschreibung sind vier Millionen Euro Förderung für Sonderfahrzeuge der Klassen N2 und N3 ausgeschrieben. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Sonderfahrzeugen der Klassen N2 und N3, zur Umrüstung des Antriebsstrangs zu emissionsfreien Sonderfahrzeugen der Klassen N2 und N3 und der dazugehörigen Infrastruktur. Gefördert werden folgende Gegenstände:
80 Prozent der Mehrkosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen bzw. 80 Prozent der Nettokosten der Umrüstung des Antriebsstrangs zu emissionsfreien Nutzfahrzeugen.
40 Prozent bzw. 60 Prozent (im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs) der Nettoanschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs- und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen) sowie dazugehörige Drittleistungen.
Weitere Informationen unter ffg.at/ENIN.