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Förderung:
FEMtech-Forschungsprojekte: Gendergerechte Innovation mit bis zu 300.000 Euro pro Projekt
FEMtech-Forschungsprojekte unterstützen Forschungsvorhaben, deren Gegenstand die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Bedürfnisse von Personen und Personengruppen berücksichtigt. Die Anzahl zukunftsrelevanter Forschungsfelder und Produkte mit konkreter Genderdimension soll bei den Wissenschaftlern und forschungsorientierten Unternehmen gesteigert werden und zu einem besseren Verständnis für genderrelevante Forschung bzw. einer höheren Innovationskraft und Produktivität durch „Gender-balanced Teams“ führen.
Insgesamt stehen 3.540.543 Euro Gesamtbudget für genderrelevante Vorhaben in Forschung, Technologie und Innovation zur Verfügung.
Es werden Projekte der angewandten Forschung in folgenden Themenbereichen gefördert:
- Digitale Technologien – Informations- und Kommunikationstechnologien (z. B. Big Data, Internet der Dinge, aktives und unterstütztes Leben)
- Mobilität und Luftfahrt (z. B. Verkehrsinfrastruktur, Fahrzeugtechnologien, Personen- und Gütermobilität)
- Energie und Umwelt (z. B. Smart Cities, intelligente Energiesysteme)
- Industrielle Technologien – Material und Produktion (z. B. Produktionsforschung, Werkstoffe, Nanotechnologie)
- Sicherheitsforschung (z. B. Sicherheitstechnologien, Smart Security, Krisen- und Katastrophenmanagement)
- Weltraumtechnologien (z. B. Raumfahrt, Navigationssysteme)
Weitere wesentliche Infos:
- Förderung von bis zu maximal 300.000 Euro
- Förderquote
- Bei Einzelprojekt: maximal 70 Prozent, abhängig von der Forschungskategorie und dem Organisationstyp
- Bei kooperativem F&E-Projekt: maximal 85 Prozent, abhängig von der Forschungskategorie und dem Organisationstyp - Projektdauer: mindestens ein Jahr bis maximal drei Jahre
Um ein FEMtech-Forschungsprojekt umsetzen zu können, muss im Projektteam eine grundlegende Genderkompetenz vorhanden sein, und Genderexpertise muss über den gesamten Projektverlauf eingebunden werden.
Die Ausschreibung „FEMtech Forschungsprojekte 2023“ ist am 11. 9. 2023 gestartet. Die Kurzdarstellung, die als Basis für die zeitgerechte Auswahl der Gutachter durch die FFG dient, ist im eCall bis zum 13. November 2023, zwölf Uhr einzureichen. Die Kurzdarstellung kann ohne abgeschlossene Partner-Anträge erfolgen.
Der Einreichschluss für den Vollantrag ist der 15. Jänner 2024, zwölf Uhr.
Details und Anmeldung finden Sie hier.