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Fondsgebühren
Fondsgebühren und -steuern im Reality Check
Erfreulich, wenn ein Investmentfonds auch in turbulenten Kapitalmarktzeiten gute Erträge liefert. Jedoch können diese empfindlich durch diverse Gebühren, Spesen und Steuern geschmälert werden, die sich aber viele bisher nicht im Detail angesehen haben. Angesichts der aktuell herrschenden Inflation dürften aber viele Anleger derzeit ein größeres Informationsbedürfnis haben und die von den Fondshäusern und Brokern übermittelten Jahresabrechnungen genauer studieren. Zumal Interessenvertretungen und Konsumentenschutzvereine immer wieder darauf hinweisen, dass man die Spesen nicht außer Acht lassen sollte.
So rechnete die Arbeiterkammer Ende 2021 vor, dass auf Basis von drei Prozent Ausgabeaufschlag, durchschnittlich teurer Depotführung sowie Gebühren für ein Verrechnungskonto bei einem Fonds mit einem jährlichen Ertrag von drei Prozent nach einer Behaltedauer von sieben Jahren eine Rendite von nur 1,54 Prozent bleibt. Denn Bruttoerträge sind nicht gleich Nettorendite.
Grundsätzlich hat sich die Transparenz in den vergangenen Jahren aber verbessert. Vor allem die 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) hatte mit dem damals neu eingeführten „Ex-Ante-Report“ erhöhte Kostentransparenz zum Ziel. Neben den Kaufkosten muss auch eine detaillierte Aufstellung anderer voraussichtlicher Kosten, etwa jener während der Haltedauer ( jährliche Bestandsprovisionen) und möglicher Ausstiegskosten, angegeben werden – plus eine jährliche Gesamtaufstellung aller Kosten nach Wertpapier aufgeschlüsselt.
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