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Immobilienkredite
Lichtblicke bei Wohnbaufinanzierungen
Um zu riskante Finanzierungen in Anbetracht gestiegener Kreditzinsen und hoher Immobilienpreise zu vermeiden, stellt seit 2022 die sogenannte KIM-Verordnung recht strenge verbindliche Mindestkriterien für Immobilienkredite auf. Das sind:
- mindestens 20 Prozent Eigenmittel,
- eine maximale Rückzahlungsrate von 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens und
- eine maximale Laufzeit von 35 Jahren.
Gleichzeitig damit hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) recht komplizierte Ausnahmekontingente festgelegt, für jede der genannten Mindestanforderungen unterschiedlich hoch. Seit Juli gilt nun für alle drei Kriterien ein einheitliches Ausnahmekontingent von 20 Prozent des neu vergebenen Immobilienkreditvolumens der jeweiligen Bank.
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