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Boote, Flugzeuge, Jagd und Antiquitäten
Luxus aus Sicht der Finanz
Das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden oder auch umgekehrt. Warum sollten Sie in Ihrem Beruf bzw. Unternehmen auf einen gewissen Luxus verzichten? Schließlich können diverse Anschaffungen und Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ja, schon, doch mischt sich hier der Fiskus ein, indem er eine „Angemessenheitsprüfung“ vornimmt, die sich auf die Bereiche Pkw und Kombi, Personenluftfahrzeuge, Sport- und Luxusboote, Jagden, handgeknüpfte (!) Teppiche und Tapisserien sowie Antiquitäten (siehe Kasten) erstreckt. Die Prüfung bezieht sich dabei auf die Angemessenheit sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Andere als die eben genannten Wirtschaftsgüter sind von einer Angemessenheitsprüfung übrigens nicht betroffen.
Hinweis: Der häufig praktizierten und bei Autofans unbeliebten Angemessenheitsprüfung bei Pkw und Kombi wird GEWINN in der kommenden Ausgabe einen eigenen Artikel widmen.
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