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Vermietung an Touristen
Nach dem Airbnb-„Verbot“ in Wien
Wer auf den großen Buchungsplattformen im Internet nach einer Ferienwohnung in Wien sucht, kann noch aus dem Vollen schöpfen. Die neue Rechtslage scheint sich nicht bei allen Vermietern herumgesprochen zu haben. Viele dürften auch einfach abwarten, wie streng wirklich gestraft wird. Darauf ankommen lassen sollte man es aber nicht. „Es gibt keine Verwarnung, sondern es wird sofort gestraft. Der Strafrahmen beträgt bis zu 50.000 Euro. Strafen können auch wiederholt verhängt werden“, sagt Gerhard Cech, Leiter der Wiener Baupolizei, die für die Kontrollen zuständig ist.
Rund 11.000 Wohnungen wurden in der Hauptstadt knapp vor Inkrafttreten der Novelle zur kurzzeitigen Vermietung angeboten. Wie andere Städte in Europa auch, etwa Barcelona oder Berlin, erschwert Wien nun aber die Vermietung an Touristen. In den meisten Fällen kommen die strengen Regeln einem Verbot gleich. Das trifft viele Vermieter, für die die Kurzzeitvermietung deutlich lukrativer war als die herkömmliche, langfristige Vermietung. Besonders krass ist der Unterschied bei den erzielbaren Erträgen im Altbau, wo die Miethöhe bei der klassischen Vermietung gesetzlich gedeckelt ist.
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