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Umsatzsteuerbefreiung
Photovoltaik: So funktioniert das neue Förderregime
Immer mehr Österreicher legen sich eine Solaranlage zu, um so zum nachhaltigen Stromerzeuger zu werden und auch größere Unabhängigkeit vom Strommarkt zu erlangen. Dies soll wesentlich dazu beitragen, die Klimaziele der Regierung zu erreichen. Dementsprechend großzügig zeigt sich der Staat bei der Unterstützung von Projekten zum Ausbau der Photovoltaik.
Um den Ausbau der Sonnenstromproduktion auch für private Haushalte möglichst attraktiv und einfach zu gestalten, wird für kleine Photovoltaikanlagen (PV) eine einfache und unbürokratische Förderung über Steuererleichterungen eingeführt: Ab 1. Jänner 2024 fällt für Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr an, es gilt somit eine „echte Umsatzsteuerbefreiung“. Die mühsame Antragstellung und die bürokratische Abwicklung für PV-Förderungen fallen somit zumindest für Privathaushalte weg.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt nur für Anlagen bzw. Teile, die nach diesem Datum geliefert oder installiert werden. Auch Bestellungen aus dem Ausland sind von der Steuerbefreiung umfasst. Sie kommt bei allen Nutzungstypen, sowohl bei Voll- bzw. Überschusseinspeisung als auch für nicht netzgebundene stationäre Anlagen (Inselbetrieb) zur Anwendung.