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EVN AG
Rücktritt von Bettina Glatz-Kremsner
Sie hat es wieder getan! Sie hat sich innerhalb weniger Wochen von der nächsten höchst einflussreichen Position zurückgezogen. „Nachdem ich mich im Februar entschlossen habe, meine Funktion als Generalrätin der Österreichischen Nationalbank nicht zu verlängern, habe ich mich nun auch entschlossen, mein Aufsichtsrats-Mandat bei der EVN AG mit spätestens Ende Juni 2023 zurückzulegen“, erklärte Bettina Glatz-Kremsner (60).
Wie tritt eine Vorsitzende des Aufsichtsrats zurück? Mit sofortiger Wirkung? Dazu der Energieversorger in einer Aussendung: Der Rücktritt wird, unter Einhaltung der satzungsgemäßen Frist von mindestens vier Wochen, mit Wirkung des Ablaufes einer außerordentlichen Hauptversammlung der EVN AG, die zur Ersatzwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes einberufen wird, spätestens jedoch zum 30. Juni 2023 wirksam.