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So sind Ihre Sparguthaben sicher!
Sparguthaben und Guthaben auf Girokontensind nur bis 100.000 pro Kunden und Bank durch die Einlagensicherung geschützt.
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Tipp der Woche

So sind Ihre Sparguthaben sicher!

Die behördliche Schließung der Euram Bank zeigt wieder einmal auf, dass Guthaben über 100.000 Euro nicht gesichert sind. GEWINN beantwortet die häufigsten Fragen rund um die ­Einlagensicherung.

Von Martin Maier

22.10.2024

Nicht zum ersten Mal hat die heimische Finanzmarktaufsicht einer Bank die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt: Das jüngste Beispiel ist die European American Investment Bank Aktiengesellschaft (kurz Euram Bank), die seit 16. Oktober keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen mehr tätigen darf. Die FMA nennt dabei „Versäumnisse im Bereich der Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung“ und „enormen Wertberichtigungsbedarf im Kreditportfolio“ als wesentliche Ursachen für diese Maßnahme.

In diesem Fall muss (wieder einmal) die Einlagensicherung Austria (ESA) einspringen, die Kundenguthaben bis zu 100.000 Euro pro Person auszahlt. Es sind laut ESA dabei zwar „nur“ insgesamt 757 Kunden zu entschädigen, aber in anderen Fällen waren schon deutlich mehr Sparer betroffen.

GEWINN klärt aus diesem Anlass die wichtigsten Fragen rund um die Einlagensicherung und warum man tunlichst Spareinlagen bei einer Bank über 100.000 Euro vermeiden sollte.

Was ist die Einlagensicherung? Die Einlagensicherung schützt Bankkunden, wenn diese keinen Zugriff mehr auf ihre Einlagen haben, beispielsweise wenn der Geschäftsbetrieb der Bank eingestellt oder ein Konkursverfahren eröffnet wird.

Ist meine Bank abgesichert? Jede in Österreich ansässige Bank, die Kundeneinlagen entgegennimmt, ist gesetzlich verpflichtet, Mitglied einer Einlagensicherung zu sein. Die Einlagensicherung Austria (ESA) fungiert als „einheitliche“ Sicherungseinrichtung. Zusätzlich verfügen die österreichischen Sparkassen und die Raiffeisenbanken über eigene Sicherungssysteme. Banken, die keiner dieser Einrichtungen angehören, dürfen keine Einlagen annehmen.

Welche Einlagen sind abgesichert? Alle Guthaben auf Konten und Sparbüchern (z. B. Girokonten, Sparbücher, Kapitalsparbücher, Verrechnungskonten) sind bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Person und Bank abgesichert.

Was passiert mit Beträgen über 100.000 Euro? Unter bestimmten Umständen können auch Einlagen über 100.000 Euro bis zu 500.000 Euro vorübergehend abgesichert sein (gemäß § 12 ESAEG). Dies gilt beispielsweise, wenn Kunden innerhalb eines Jahres vor der Zahlungsunfähigkeit der Bank aufgrund besonderer Ereignisse (z. B. Erbschaften, Versicherungsleistungen, Immobilienverkäufe) zu diesem Geld gelangt sind.

Sind Wertpapiere wie Fonds und Aktien geschützt? Wertpapiere, die von Banken oder Brokern verwahrt werden, gelten als „Sondervermögen“. Sie bleiben im Eigentum des Kunden und können im Konkursfall auf ein anderes Depot übertragen werden. Sollte die Bank nicht in der Lage sein, diese Wertpapiere zurückzugeben, sichert die Einlagensicherung Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 20.000 Euro pro Person. Guthaben auf Verrechnungskonten, die zu Depots gehören, sind ebenfalls durch die Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro abgesichert.

Sind auch Firmengelder abgesichert? Die Einlagensicherung schützt sowohl Privatkundeneinlagen als auch Einlagen von Personen- und Kapitalgesellschaften mit Ausnahme von Einlagen von Kreditinstituten und institutionellen Anlegern wie Finanzdienstleistern, Versicherungen und öffentlichen Institutionen.

Wann erfolgt die Auszahlung durch die Einlagensicherung? Beträgt die gedeckte Einlage bis zu 100.000 Euro, erfolgt die Auszahlung durch die Einlagensicherung innerhalb von sieben Arbeitstagen. Ein Antrag ist nicht erforderlich, jedoch müssen Kunden ein anderes Konto angeben, auf das die Entschädigung überwiesen werden soll.

Für vorübergehend abgesicherte Einlagen bis 500.000 Euro müssen Kunden innerhalb von zwölf Monaten nach dem Sicherungsfall einen schriftlichen Antrag bei der Einlagensicherung stellen und die Voraussetzungen gemäß § 12 ESAEG nachweisen. Nach Prüfung wird der Betrag ausgezahlt.
 
Weitere Informationen über die Einlagensicherung erhalten Sie über diese Links:

Einlagensicherung Austria (ESA): https://www.einlagensicherung.at

Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS)
https://www.raiffeisen.at/de/meine-bank/raiffeisen-bankengruppe/einlagensicherung.html

Sicherungssystem der Sparkassengruppe („Haftungsverbund“)
https://www.sparkasse.at/sgruppe/privatkunden/sparen-anlegen/sparen/einlagensicherung-anlegerentschaedigung

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