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Wie Aktien, Fonds, Bitcoin und Co. versteuert werden:
Steuer-Guide für Anleger 2024
Mit einer Kapitalertragsteuer (KESt) von „nur“ 25 Prozent endbesteuert sind lediglich Zinsen aus Spareinlagen bei heimischen Banken und Bausparkassen. Geht es dagegen um Aktien, Anleihen, Fonds bzw. ETFs, werden sie mit dem besonderen Steuersatz in Höhe von 27,5 Prozent besteuert. Und zwar immer dann, wenn realisierte Kursgewinne, Dividendenerträge bei Aktien oder Zinsen bei Anleihen anfallen. Das Gleiche gilt für Kursgewinne nach dem Verkauf von Zertifikaten bzw. Optionsscheinen, wichtig ist hier, dass es sich um verbriefte Derivate (mit eigener ISIN) handelt.
Liegen die eben genannten Anlageinstrumente im Inland, erfolgt der KESt-Abzug automatisch durch die Bank bzw. Depotbank. Handelt es sich um Gewinnausschüttungen aus einer Aktiengesellschaft oder GmbH (z. B. Dividenden), ist diese die auszahlende Stelle, welche die KESt abführen muss.
Was auch wichtig ist, zu wissen: Ist der besondere Steuersatz in Höhe von 27,5 Prozent im Spiel oder aber auch die Sparbuch-KESt in Höhe von 25 Prozent, sind Transaktionsspesen und Depotgebühren nicht abzugsfähig.
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