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Bauherrenmodelle
Steuerlich um Häuser besser
Wie mobilisiert man privates Geld für leistbaren Wohnbau und für die Sanierungen von erhaltenswerten alten Gebäuden? Durch steuerliche Anreize. Genau das macht Investitionen in Bauherrenmodelle für Anleger in höheren Steuerklassen interessant. Einer der größten Vorteile gegenüber anderen Immobilieninvestments: Die Errichtungskosten dürfen binnen 15 Jahren beschleunigt abgeschrieben werden. Eine herkömmliche Wohnung wird über 67 Jahre abgeschrieben. Die hohe Abschreibung reduziert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und sorgt in den ersten Jahren für eine niedrigere Steuerbelastung.
Die Finanz gewährt steuerliche Anreize freilich nicht ohne Grund. Wie anfangs erwähnt wird mit Bauherrenmodellen leistbarer Wohnraum geschaffen. Dafür wird mit dem Geld der Anleger und öffentlichen Förderungen ein Gebäude neu errichtet oder saniert. Die Anleger verpflichten sich im Gegenzug, die Wohnungen über einen fixen Zeitraum, meistens 15 oder 20 Jahre, um einen gedeckelten Mietzins zu vermieten. Das verspricht auf den ersten Blick zwar geringere Mieteinnahmen, dafür sinkt das Leerstandsrisiko stark. Da die Wohnungen günstiger als am freien Markt vermietet werden, ist die Nachfrage der Mieter entsprechend hoch.
Eine Ausnahme ist das Bauherrenmodell mit Wohnungszuordnung, das aus förderrechtlichen Gründen aber meistens nur in der Steiermark angeboten wird. Der Anleger genießt die steuerlichen Vorteile, kauft jedoch keinen Hausanteil, sondern eine konkrete Wohnung. Diese kann man, anders als den Anteil, später selbst bewohnen oder die Kinder dort einziehen lassen.
„Die Investitionssumme ist dann aber höher als beim klassischen Modell“, sagt Walter Neumann von Valuita. Der Anbieter vermarktet aktuell in Graz zwei Modelle mit Wohnungszuordnung: „Hier muss man für einen Einstieg mit rund 200.000 Euro rechnen, die Hälfte davon Eigenkapital, zahlbar in vier Raten.“
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