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Öko-Sonderausgabenpauschale
Steuertipp: Heizungstausch und Sanierung als Sonderausgaben
Dank Öko-Sonderausgabenpauschale „können Ausgaben für die thermische Sanierung von Gebäuden oder für die Umrüstung auf ein klimafreundlicheres Heizsystem als Sonderausgaben geltend gemacht werden“, erklärt Bianca Tschanter, Steuerberaterin bei LBG. Die Sonderausgabenpauschale ist an die Auszahlung einer Bundesförderung geknüpft, und es muss sich um ein privat genütztes Gebäude handeln.
Für die thermische Sanierung müssen mehr als 4.000 Euro bzw. mindestens 2.000 Euro beim Heizkesseltausch (nach Abzug aller ausbezahlten öffentlichen Förderungen) ausgegeben werden. Dann stehen für das Jahr 2024 800 bzw. 400 Euro als Öko-Sonderausgabenpauschale zu. Die Pauschale wird beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Somit werden in Summe bis zu 4.000 bzw. 2.000 Euro steuerlich wirksam.