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Wo man noch heuer aktiv werden sollte
Steuertipps zum Jahresende
Einen großen Wurf im Steuerrecht hat es in letzter Zeit zwar nicht gegeben, ein paar Details sind dennoch neu. Und schließlich gibt’s auch ein paar steuerliche Evergreens, die man nicht vergessen sollte.
Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch bezahlen
Wer sie noch für das Jahr 2023 absetzen möchte, sollte Werbungskosten wie z. B. für Fortbildungsseminar, Kurs, Schulung etc. inklusive Reisekosten und Verpflegung heuer bezahlen. Neben Kosten für Ausbildung und Umschulung fallen unter Werbungskosten beispielsweise: Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge.
Auch Aufwendungen für Arbeitsmittel wie z. B. Computer, Drucker etc., die für berufliche Zwecke benötigt werden, können als Werbungskosten abgesetzt werden. „Insoweit das Arbeitsmittel 1.000 Euro nicht übersteigt, kann es im Jahr 2023 sofort abgeschrieben werden, da es bis zu diesem Betrag als geringwertiges Wirtschaftsgut angesehen wird“, erklärt Steuerberaterin Silvia Moser, Senior-Managerin bei Ecovis Austria. „Die Finanzverwaltung erkennt jedoch ohne Nachweis nur einen Anteil von 60 Prozent als betrieblich an, weshalb ein Privatanteil von 40 Prozent auszuscheiden ist.“ Sprich: Sollte der Laptop 900 Euro kosten, können 540 Euro (60 Prozent) als Werbungskosten abgeschrieben werden.
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