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Investitionsfreibetrag
Steuervorteil für Öko-Investitionen
Seit mehr als 20 Jahren war er von der Bildfläche verschwunden, bis er dann mit 1. Jänner 2023 wieder aufgetaucht ist: der gute alte Investitionsfreibetrag (IFB). Für nach dem 31. Dezember 2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter – sprich: ab dem Jahr 2023 – steht Unternehmen ein IFB im Ausmaß von zehn Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu.
Doch für Wirtschaftsgüter, die dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen sind, beträgt der IFB sogar 15 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Als Maximalgrenze für Investitionen gelten eine Million Euro pro (Wirtschafts-)Jahr. Nur: Welche Wirtschaftsgüter können von diesem Öko-IFB profitieren? Zwar hat sich der Steuergesetzgeber etwas Zeit gelassen, doch nun gibt eine spezielle Verordnung (BGBl. II Nr. 155 vom 24. 5. 2023) in bemerkenswerter Akribie darüber Auskunft – Details dazu siehe Kasten.
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