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S Immo
Stichwort Squeeze-out: Was bedeutet das für Anleger?
Es kam, wie es fast schon kommen musste: Nach dem Einstieg der tschechischen CPI Property Group geht es bei den Wiener Immobilienriesen Immofinanz und S Immo rund. Bei Letzterer wird nun ein Squeeze-out vorbereitet, wie die Immofinanz vor Kurzem mitgeteilt hat. Für Marktbeobachter hielt sich die Überraschung darüber in Grenzen.
Dazu muss man wissen: Die Immofinanz AG hält gemeinsam mit der CPI Property Group und eigenen Aktien knapp 93 Prozent an der S Immo AG. Für die verbleibenden rund 5,25 Millionen S-Immo-Aktien (das sind etwas mehr als sieben Prozent am Grundkapital) will man ein Barangebot abgeben. Der Angebotspreis ist derzeit noch nicht bekannt, er soll auf einem Bewertungsgutachten basieren. Der Squeeze-out soll im Herbst 2024 auf der Hauptversammlung der Immofinanz AG beschlossen werden, die S Immo danach von der Börse verschwinden.
Enteignung!
Aber was genau ist überhaupt ein Squeeze-out? Grundsätzlich etwas wenig Erfreuliches, darüber kann auch kein Anglizismus hinwegtäuschen: „Ein Squeeze-out ist für niemanden erfreulich, am Ende des Tages ist das im Grunde genommen eine Zwangsenteignung“, erklärt Florian Beckermann, Präsident des Interessenverbands für Anleger (IVA).
Dementsprechend vielsagend ist allein der Name jenes Gesetzes, welches hierbei zur Anwendung kommt: Das Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) regelt den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern aus Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) durch den Hauptgesellschafter. Hauptgesellschafter ist, wer im Zeitpunkt des Ausschließungsbeschlusses 90 Prozent Anteil am Grund- oder Stammkapital hält. Minderheitsgesellschafter sind die übrigen Gesellschafter.
Ein Squeeze-out geschieht meist zur Reduzierung von Strukturkosten (Aufwand in Bezug auf Berichtspflichten, Hauptversammlungen etc.), aber auch, um sich künftig nicht mehr mit den Minderheitsaktionären auseinandersetzen zu müssen.