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Strabag-Aktionäre: Jetzt noch zwischen neuen Aktien und Barablöse wählen!
Die Strabag will durch eine Kapitalherabsetzung die Anteile des russischen ­Oligarchen Oleg ­Deripaska am Unternehmen reduzieren und dazu Rücklagen an bestehende Aktionäre ausschütten.
© STRABAG/simpleshot.at

Tipp der Woche

Strabag-Aktionäre: Jetzt noch zwischen neuen Aktien und Barablöse wählen!

Die Strabag möchte die Anteile des sanktionierten russischen Oligarchen Oleg Deripaska mittels Kapitalherabsetzung unter die wichtige 25-Prozent-Schwelle drücken. Aktionäre erhalten dabei wahlweise neue Aktien oder eine Barablöse. Analysten raten mehrheitlich zur Aktienvariante.

Von Martin Mayer

27.09.2023

Die Strabag, eines der größten Bauunternehmen Europas, hatte bei ihrer Hauptversammlung im Juni dieses Jahres beschlossen, den Anteil der Rasperia Trading Limited von Oleg Deripaska zu verringern. Der russische Oligarch mit Verbindungen zu Wladimir Putin, der seit 2007 eine Beteiligung an dem heimischen Unternehmen hält, wurde nach dem offenen Angriff Russlands auf die Ukraine auf die Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt und sein Vermögen eingefroren.

Jetzt wurden die konkreten Maßnahmen verkündet, mit denen der Anteil Deripaskas an der Strabag und damit „die Risiken und nachteiligen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens im Zusammenhang mit den gegen Oleg Deripaska verhängten Sanktionen verringert werden sollen“, wie es in einer Erklärung des Unternehmens heißt.

Neue Aktien oder Barablöse

So plant die Strabag eine Kapitalherabsetzung, bei der eine bedingte Ausschüttung aus den Rücklagen des Unternehmens an bestehende Aktionäre erfolgen soll. Diese haben die Wahl zwischen einer Aktienoption im Verhältnis von einer neuen Aktie für vier bereits gehaltene Aktien oder einer Baroption von 9,05 Euro pro Aktie. Nach Angaben der Strabag haben die Kernaktionäre Familie Haselsteiner, Uniqa und Raiffeisen, die insgesamt 57,78 Prozent der Aktien des Unternehmens besitzen, vertraglich zugesichert, die Aktienoption zu wählen, um so die Zielsetzung zu erreichen.

„Als Vorstand der Strabag würden wir es begrüßen, wenn unsere Aktionärinnen und Aktionäre die geplanten Maßnahmen unterstützen und sich für die Aktienvariante entscheiden. Denn es ist jedenfalls nicht die Intention dieser Maßnahmen, den Streubesitz zu verringern“, so CEO Klemens Haselsteiner in einer aktuellen Aussendung.

Frist läuft bis 29. September 2023

Wer die Aktienvariante wählt, kann dies bis einschließlich 29. September 2023, 17 Uhr, seiner Depotbank mit Bezugs- und Abtretungserklärung mitteilen. Die Bezugs- und Abtretungserklärung ist auf einer Internetseite der Strabag und bei den Depotbanken erhältlich.

Wer hingegen die Barvariante wählt, muss laut Strabag derzeit keine Maßnahmen ergreifen: „Voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024 werden für jene Aktien, für die die Aktienvariante nicht gewählt wurde, automatisch Wertrechte eingebucht. Aktionärinnen und Aktionäre können diese Wertrechte sodann gegen eine Barauszahlung einlösen.“ Zu den genauen Modalitäten der Einlösung plant die Strabag noch die Aussendung gesonderter Informationen.

Sowohl die Ausschüttung in Form von neuen Aktien als auch die Einbuchung der Wertrechte werden zeitgleich – gegen Ende des ersten Quartals 2024 – erfolgen.

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