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Strengere Regeln für Airbnb & Co.
In Wien werden derzeit über 11.000 Wohnungen auf Buchungsplattformen angeboten.
© bmvdwest - GettyImages.com

Wohnungsvermietung an Touristen

Strengere Regeln für Airbnb & Co.

In Wien soll die Kurzzeitvermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb und Booking.com ab Sommer 2024 eingeschränkt werden. Für wen die neuen Regeln gelten und welche Ausnahmen es geben wird.

Von Robert Wiedersich

31.10.2023
Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Städtetourismus boomt nach dem Corona-Einbruch wieder. Im ersten Halbjahr hat Wien fast die Nächtigungszahlen des Rekordjahres 2019 erreicht, der Umsatz ist wegen der gestiegenen Preise bereits höher. Das lockt auch Wohnungsvermieter, in die kurzfristige Vermietung an Touristen und Geschäftsreisende einzusteigen. Die Vermietung für wenige Tage ist zwar aufwendig, mit dem richtigen Know-how aber deutlich lukrativer als die herkömmliche Vermietung.

Kein Wunder, dass die Zahl der auf Buchungsplattformen inserierten Wohnungen ebenfalls wieder Vor-Corona-Niveau erreicht hat. Auf Airbnb werden allein in Wien von profes­sionellen wie privaten Vermietern ­derzeit über 11.000 Wohnungen an­geboten. Nur ein kleiner Teil wird, ­vergleichbar mit einem Hotelzimmer, wirklich ganzjährig angeboten. Viele Vermieter sind Gelegenheitsvermieter, die sich z. B. im Sommer mit ihrer ­leeren Stadtwohnung etwas dazuverdienen wollen. Ähnlich wie andere internationale und nationale Großstädte wie etwa Innsbruck oder ­Salzburg sieht die Regierung in Wien Kurzzeitvermietung als Konkurrenz für die einheimische Bevölkerung. „Das führt dazu, dass Wohnungen dem Wohnungsmarkt für die Wiener Bevölkerung teilweise oder dauerhaft entzogen werden“, heißt es im ­Entwurf zur Novelle der Wiener ­Bauordnung.

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