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Betriebsübergabe steuerlich
Wenn der Unternehmer aufhören möchte
Früher oder später kommt für jeden Unternehmer einmal die Zeit, um über den wohlverdienten Ruhestand nachzudenken – sei es, weil es schon ordentlich zwickt und zwackt, oder um die Weitergabe des Betriebs zu regeln. Möglicherweise erleichtern die Entscheidung jene Steuervorteile, die der Fiskus anlässlich einer Betriebsaufgabe bzw. Betriebsveräußerung anbietet.
Egal, welche Motive nun hinter der Versilberung des Betriebsvermögens stecken mögen, entscheidend ist, dass § 24 EStG eine Reihe von Steuerbegünstigungen für Veräußerungsgeschäfte vorsieht, wozu folgende Vorgänge zählen:
- Veräußerung des ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils sowie
- Aufgabe des Betriebs, eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils.
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