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Auskunftspflicht und Nachschau
Woher die Finanzbehörde ihre Informationen gewinnt
Haben Sie gewusst, dass für jeden Staatsbürger eine gesetzliche Pflicht besteht, dem Fiskus Auskünfte zu erteilen? Die Finanzbehörde ist gemäß § 143 BAO befugt, Auskunft über alle für die Erhebung von Abgaben maßgebenden Tatsachen zu verlangen, wobei die Auskunftspflicht jedermann trifft, auch wenn es sich nicht um seine persönliche Abgabenpflicht handelt. Zwecks Einholung von Auskünften kann Sie die Behörde entweder vorladen, oder ein Finanzorgan sucht Sie, mit einem schriftlichen Erhebungsauftrag ausgestattet, an Ihrem Geschäfts- bzw. Wohnsitz auf.
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