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Zu viel Luxus für den Fiskus© Illustration: Arnulf Rödler

Luxustangente

Zu viel Luxus für den Fiskus

Einen betrieblich genützten Pkw, der mehr als 40.000 Euro kostet, hält die Finanz für nicht angemessen. Egal, ob neu, gebraucht oder geleast: Welche Kosten unterliegen der Angemessenheits­prüfung, und welche sind dennoch abzugsfähig?

Von Felix Blazina

27.06.2023
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Können Sie sich noch an die Luxusmehrwertsteuer von 30 bzw. 32 Prozent auf Kfz erinnern, die dann Anfang der 1990er-Jahre durch die Normverbrauchsabgabe (kurz: ­NoVA) ersetzt worden ist? Doch auch heute noch ortet die Finanz hie und da einen rollenden „Luxus“ und unterwirft ihn einer Angemessenheitsprüfung – wir sprechen hier von betrieblich genutzten Pkw.

Luxustangente 40.000 Euro

Aufwendungen oder Ausgaben im ­Zusammenhang mit Kauf bzw. Leasing eines Pkws oder Kombis gelten nur insoweit als angemessen, als die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsab­gabe 40.000 Euro („Luxustangente“) nicht übersteigen. Die Luxustangente bewirkt eine Kürzung sämtlicher wertabhängiger Kosten – mehr dazu siehe Kasten.

Gelegentlich argumentieren Steuerpflichtige damit, dass sie Gewinne in Millionenhöhe versteuern und deshalb eine höhere Luxustangente als 40.000 Euro gerechtfertigt sei. Können Sie vergessen, dagegen hat der VwGH schon entschieden. Zu den ­Anschaffungskosten zählen auch alle Kosten für Sonderausstattungen (z. B. Allradantrieb, Fahrassistenzsysteme, Hochgeschwindigkeitsreifen, Sonderlackierung, ein serienmäßig eingebautes Navigationssystem usw.). Derartige Zusatzkosten erhöhen daher nicht die Obergrenze der Anschaffungskosten. Maßgeblich sind die tatsächlichen ­Kosten, daher finden handelsübliche Preisnachlässe vom Listenpreis eine Berücksichtigung. Der Höchstwert von 40.000 Euro ist für alle Personen- und Kombinationskraftwagen als Bruttogrenze ausgestaltet (siehe ­Kas­ten).

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