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AI Act fordert geschulte Mitarbeiter
Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, sollen technisch, rechtlich und ethisch in den Umgang eingewiesen werden.
© shironosov – GettyImages.com

Künstliche Intelligenz

AI Act fordert geschulte Mitarbeiter

Seit 2. Februar ist der erste Teil der KI-Verordnung in Kraft. Unternehmen, die KI-Anwendungen nutzen, sollten ihre Mitarbeiter schulen, ansonsten haften sie.

Von Susanne Kowatsch

04.03.2025
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Wer verwendet nicht hie und da beruflich Google Maps, Siri, Microsoft Copilot oder Bing und arbeitet daher mit künstlicher Intelligenz, ohne dass ihm das bewusst ist? Zunehmend wird im Geschäftsalltag aber auch ganz gezielt KI eingesetzt. So praktisch diese Tools sind, heißt es aufpassen: „Wer beispielsweise Deepseek ausprobiert, sollte wissen, dass damit viele rechtliche Probleme einhergehen. So findet die Datenspeicherung in China statt, aber auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Deepseek sind problematisch. Es beansprucht Rechte an allem, was man hochlädt, nicht erst am Ergebnis“, erklärt Alexandra Vetrovsky-Brychta, Präsidentin des Dialog Marketing Verbands Österreich (DMVÖ) im Rahmen des „Business Breakfasts“ der Rechtsanwaltskanzlei Eversheds Sutherland. Zudem unterliegt Deepseek der chinesischen Zensur, was zu einer Frage führt, die auch andere KI-Modelle betrifft: Wie sehr kann man dem Output glauben? „Die Mitarbeiter sind unbedingt einerseits darauf zu sensibilisieren, was man überhaupt eingeben darf, insbesondere aufgrund des Urheberrechts sowie des Datenschutzes, und andererseits darauf, was herauskommt – Stichwort Halluzinationen. Es bedarf in den Unternehmen daher Richtlinien, die den ethischen, aber auch den rechtlichen Umgang mit KI regeln“, betont Vetrovsky-Brychta.

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