Hauptinhalt

OGH-Urteile

Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren

Von Stephanie Kulhanek und Judith Siegmund

23.04.2024
Aktenordner
Für den Handakt des Notars als Gerichtskommissär gibt es kein Recht auf Akteneinsicht.© nirat - GettyImages.com

Der 2018 verstorbene Erblasser hinterließ seine zur Alleinerbin eingesetzte Ehefrau und drei pflichtteilsberechtigte Töchter. Eine Tochter stellte einen Antrag auf Erbunwürdigkeit der Witwe. Die Tochter beantragte ­zudem, die Gerichtskommissärin aufzufordern, ihren Handakt im Original an das Verlassenschaftsgericht zu übermitteln und Akteneinsicht in ­diesen zu gewähren.

Der OGH (2 Ob 214/23v) sprach dazu aus, dass die Akteneinsicht grundsätzlich sämtliche die Rechtssache der Parteien betreffenden bei Gericht befindlichen Prozessakten umfasst. Aus der Stellung des Gerichtskommissärs als Rechtspflegeorgan resultiert, dass der gerichtliche Verlassenschaftsakt nicht nur die an den Gerichtskommissär gerichteten Eingaben, sondern auch die von ihm als Rechtspflegeorgan vorgenommenen Verfahrensschritte (Verfügungen, Anfragen bei Banken, Schriftverkehr mit Sachverständigen, Protokolle etc.) zu umfassen hat. Er ist verpflichtet, diese Unterlagen dem ­gerichtlichen Verlassenschaftsakt zuzuordnen, der auch Gegenstand der Akteneinsicht ist. Der (parallel geführte) Handakt des Gerichtskommissärs ist dagegen als solcher nicht Teil des gerichtlichen Verlassenschaftsakts. Der Antrag war abzuweisen.

Weitere Artikel

GEWINN Juli/August 2024Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Reif für die Insel?

Die Vorfreude ist groß – doch was, wenn der Arbeitgeber den Urlaubsantrag nicht genehmigt? Darf der...

Weiterlesen: Reif für die Insel?
GEWINN Juli/August 2024

„Wer erneuerbare Energie erzeugen will, muss auch dafür sorgen, dass die notwendigen Rohstoffe dafür produziert werden“

Die letzte Phase der Legislaturperiode ist eine der spannendsten. Da werden Gesetzesvorlagen oder...

Weiterlesen: „Wer erneuerbare Energie erzeugen will, muss auch dafür sorgen, dass die notwendigen Rohstoffe dafür produziert werden“
GEWINN Juli/August 2024

Dort, wo der Zweigelt (und noch viel mehr) zu Hause ist!

Die heurige Fachexkursion vom Wiener Sommelierverein führte nach Göttlesbrunn, wo Franz Netzl ein...

Weiterlesen: Dort, wo der Zweigelt (und noch viel mehr) zu Hause ist!