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Übergabe im Familienunternehmen
Alles schon geregelt?
Viele Jahre lang ein Unternehmen mit Schweiß und Herzblut aufgebaut und jahrzehntelang geführt zu haben, macht es nicht unbedingt leichter, beizeiten loszulassen. Dennoch: „Die schlechteste Variante ist es, sich nichts zu überlegen und es dem gesetzlichen Erbrecht zu überlassen. Denn Erbrecht ist Teilungsrecht“, betont Susanne Kalss, Universitätsprofessorin für Unternehmensrecht an der WU Wien. Da werden dann die Geschwister „im erb- und sachenrechtlichen Eigentum gleichbehandelt. Das ist für ein Unternehmen jedoch selten optimal“, warnt Kalss. Gibt es zumindest ein Testament, „sieht die Situation oft schon etwas besser aus. Noch besser ist es aber, den Hauptteil des Vermögens schon zu Lebezeiten zu übertragen oder zumindest zu regeln.“
Auch in steuerlichen Belangen kann sich mangelnde Planung negativ auswirken: „Am liebsten ist es uns als Beratern, wenn die Betriebsübergabe nicht ungeplant auf dem Erbweg erfolgt“, schildert Steuerberater Florian Meindl, Partner bei BDO, „denn hier ist nichts mehr gestaltbar.“ Dennoch ist es leider gar nicht so selten, dass erst nach einem Todesfall die jüngere Generation ans Ruder kommt – gänzlich unvorbereitet, teils „sind nicht einmal Passwörter bekannt oder welche Zahlungen schnell geleistet werden müssen“, weiß Unternehmensberater Michael Feier von Kern Unternehmensnachfolge. Als Mindestlösung rät er dringend, zumindest ein Notfallkonzept vorzubereiten: „Da geht es um eine Art Checkliste: Sind verschiedene Kontenberechtigte vorhanden, wo sind die Passwörter zu finden, wer ist zu benachrichtigen etc.“
Rechtzeitig planen!
Zwar planen laut der letzten Studie zu Unternehmensübergaben und -nachfolgen der KMU Forschung Austria immerhin 47 Prozent der Familienunternehmen eine familieninterne Übergabe. Bei der Umsetzung hapert es aber dann häufig: „Beteiligte wollen nicht wahrhaben, dass der Prozess nur funktionieren kann, wenn man alle in der Familie mit abholt. Sowohl den Übergebenden, den, der übernimmt, aber vor allem auch die Familienmitglieder, die nicht direkt ins Unternehmen eingebunden sind. Sonst droht massive Unzufriedenheit in der Familie“, schildert Unternehmensberater Feier. Besonders wenn es sich bei der älteren Generation um die Gründer handelt, tut sie sich schwer beim Loslassen. „Da ist der 84-jährige Gründer immer noch drin und will alle wichtigen Entscheidungen vorgeben, während die Kinder auch schon Mitte 50 und massiv frustriert sind“, hat Feier erlebt. Möglichst offen mit allen zu sprechen und das Hinzuziehen externer Experten sind hier ratsam.
Und der Blick auf Positivbeispiele. Ein solches ist das Hammerwerk Müller in Frantschach-St. Gertraud in Kärnten, das nun bereits in der 14. Generation erfolgreich läuft. Gegründet im Jahr 1675, „war in unserer Familie die Kommunikation über die Zukunft des Unternehmens immer sehr offen und transparent“, schildert Lisa-Marie Müller, die erst im Frühjahr 29-jährig in die Geschäftsführung des Familienunternehmens eingestiegen ist. Dieses leitet sie nun gemeinsam mit ihrem Vater, nachdem der bisherige Co-Geschäftsführer Josef Müller, ein Cousin von Vater Wolfgang Müller, in Pension gegangen ist. „Mein Vater hat mich nie in die Richtung gedrängt, die Firma zu übernehmen. Er hat mich auch immer ermutigt, meine eigenen Vorstellungen klar zu formulieren“, schildert Lisa-Marie Müller, die schon als Ferialpraktikantin und als Teilzeitkraft während ihres Studiums im Unternehmen mitgearbeitet hat. Müller war bereits in den letzten Jahren als Assistenz der Geschäftsführung maßgeblich in wichtige Entscheidungsprozesse eingebunden. Deshalb „sind mein Vater und ich schon ein sehr gutes und eingespieltes Team. Dennoch haben wir klare Verantwortungsbereiche und Zuständigkeitsbereiche definiert. Mein Vater konzentriert sich hauptsächlich auf die Produktion und den Vertrieb, mein Fokus liegt insbesondere im HR-Bereich, bei den Finanzen sowie bei Verhandlungen und Kommunikation mit Großkunden und Lieferanten“, schildert Müller. Neben der Führungsrolle wurden der Tochter auch Anteile an der GmbH unentgeltlich übertragen.
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