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OGH-Urteile
Anwaltliche Beratung
Die Klägerin warf der beklagten Rechtsanwaltskanzlei fehlerhafte anwaltliche Beratung vor. Aufgrund dessen habe sie im Rahmen eines gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber eingeleiteten Arbeitsgerichtsprozesses einem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt; bei ausreichender Beratung hätte sie das Verfahren dagegen fortgesetzt und den Prozess gewonnen.
Die Vorinstanz hatte die Klage abgewiesen, der OGH (3 Ob 169/22g) sah dieses Urteil als nicht korrekturbedürftig an. Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch wäre, dass die Klägerin bei richtiger und vollständiger Beratung dem Vergleich nicht zugestimmt und das dann fortzusetzende Gerichtsverfahren gewonnen hätte. Allerdings ist ihr der Nachweis, dass sie den Vergleich bei aus ihrer heutigen Sicht ausreichender Beratung nicht geschlossen hätte, nicht gelungen. Sie hatte dem Vergleichsabschluss ausdrücklich zugestimmt. Dass sie damals geschäftsunfähig gewesen wäre, hat sie (zu Recht) gar nicht behauptet. Damit kommt es weder darauf an, wie das Gerichtsverfahren hypothetisch ausgegangen wäre, noch, ob die anwaltliche Beratung tatsächlich nicht korrekt war.