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OGH-Urteile
Blei im Trinkwasser
Dem Vermieter können Erhaltungsarbeiten zur Beseitigung einer erheblichen Gesundheitsgefährdung aufgetragen werden, wenn sich diese nicht durch andere, den Bewohnern des Hauses zumutbare Maßnahmen abwenden lässt (§ 3 Abs 2 Z 2 MRG). Das Erstgericht trug so dem Vermieter auf, die zur Wohnung führende Wassersteigleitung sowie die Wohnungsinnenleitung, soweit diese noch in Blei ausgeführt ist, neu herzustellen. Der OGH (5 Ob 135/22x) bestätigte diese Erhaltungspflicht.
Im konkreten Fall beträgt die Bleikonzentration im Leitungswasser, das der Mieter in der Küche entnehmen kann, selbst nach einem Wasservorlauf von fünf Minuten mehr als das Zweifache des zulässigen Grenzwerts. Eine Gesundheitsgefährdung im Sinne des Gesetzes besteht nicht nur bei extremen oder gar lebensbedrohenden Gefahren, sondern bei jedem Mangel, von dem eine signifikante Gefährdung der körperlichen Integrität ausgeht. Der Bleikonzentration könnte zwar auch durch Schwermetallfilter begegnet werden, dazu wäre aber ein Filtertausch durch den Vermieter oder die Hausverwaltung in Abständen von weniger als einem Monat erforderlich. Eine derart intensive Wartungsnotwendigkeit wurde zu Recht als dem Mieter unzumutbar beurteilt.