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Tipp der Woche
Bund bezahlt Meister- bzw. Befähigungsprüfung
„Im Gegensatz zu akademischen oder schulischen Abschlussprüfungen mussten Personen bisher die Gebühren zur Meister- oder zur Befähigungsprüfung und die Vorbereitungskurse selbst bezahlen. Angesichts des hohen Fachkräftebedarfs der kommenden Jahre ist es wichtig, dass wir die duale Ausbildung noch attraktiver machen. Genauso wie bei einem Studium soll auch die Prüfung zur Meisterin oder zum Meister kostenlos sein“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Schließlich steht die Meisterprüfung im nationalen Qualifikationsrahmen auf derselben Stufe wie der Bachelorabschluss, auf Stufe sechs.
Rund 4.800 Personen absolvieren pro Jahr eine solche Prüfung. In Handwerken ist es eine Meisterprüfung, in anderen reglementierten Gewerben eine Befähigungsprüfung. Und die sind nicht gerade günstig. Für die Befähigungsprüfung zur Baumeisterin/zum Baumeister belaufen sich die Kosten für die Vorbereitungskurse beispielsweise auf 11.450 Euro – zuzüglich 1.906 Euro Prüfungsgebühr kommt man auf Gesamtkosten von 13.356 Euro. Die Meisterprüfung für Elektrotechnikerinnen und Elektrotechniker kommt insgesamt auf 6.281, jene für Frisörinnen und Frisöre auf 2.918 Euro.
Der Bund wird daher laut Kocher ab 1. 1. 2024 die Kosten für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung übernehmen. Dritt- und Viertantritte bleiben weiterhin kostenpflichtig. Wichtig zu wissen: Ein Nichterscheinen zur Prüfung ohne nachweislich geltend gemachten Rücktrittsgrund wird als Prüfungsantritt gewertet. Und: Die Übernahme der Kosten gilt für KMU mit maximal 250 Personen (auch in beteiligten Unternehmen).
Bereits bezahlte Prüfungsgebühren im Zeitraum vom 1. 7. bis 31. 12. 2023 können ab 1. 1. 2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen zurückgefordert werden. Die Kandidaten werden dafür seit Mitte Jänner aktiv von der Wirtschaftskammer kontaktiert und mit Informationen zu den Rückerstattungs-Modalitäten versorgt. Die Online-Antragstellung dafür ist voraussichtlich ab 1. 2. 2024 und bis 31. 12. 2024 möglich. Eine Kontaktaufnahme seitens der Kandidaten mit der zuständigen Meisterprüfungsstelle vor diesem Termin ist nicht notwendig.
„Durch diese Maßnahme der Bundesregierung werden die betroffenen Personen durchschnittlich um einen Betrag zwischen 700 und 1.300 Euro entlastet. Dafür stellen wir im kommenden Jahr 12,06 Millionen Euro bereit, in den Folgejahren 2025, 2026 und 2027 jeweils rund 10,3 Millionen Euro“, erklärt Kocher.
Weitere Informationen bietet das Service Center der Wirtschaftskammer. Die Kontaktdaten finden Sie hier.