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Investitionen - IFB
Das Comeback des IFB
Beim neuen Investitionsfreibetrag (IFB) handelt es sich um eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe, die den zu versteuernden Gewinn mindert. Geltend gemacht werden kann er für Wirtschaftsgüter, die Unternehmen ab dem 1. 1. 2023 anschaffen oder herstellen, je nach Investitionsart können zehn Prozent geltend gemacht werden, für Anschaffungen aus dem Bereich der Ökologisierung können sogar 15 Prozent zustehen.
In den Genuss des IFB können Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von maximal einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr kommen, und zwar für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, diese müssen inländischen Betrieben bzw. Betriebsstätten zuzurechnen sein.
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