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Erben 2.0
Der digitale Nachlass
Wird in Österreich ein Erbe angetreten, geht neben dem reellen Nachlass wie Geld, Möbel und Immobilieneigentum auch der digitale Nachlass auf die Erben über. Wichtig für Erben ist, zu wissen, dass sie sich mit dem Erbantritt verpflichten, diese Accounts, Konten oder Profile zu verwalten, allenfalls in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen, zu löschen bzw. zu kündigen.
„Jeder Mensch hinterlässt digitale Spuren, aber die wenigsten machen sich Gedanken, was mit dem digitalen Nachlass passieren soll“, sagt Notarsubstitut Markus Gumilar vom Notariat Johannes Häusler in Hohenems und rät zur Vorsorge beim digitalen Vermögen: „Diese Vorsorge gilt insbesondere für Profile in sozialen Netzwerken, für Cloudspeicher, Verträge mit Onlinebrokern und bei Kryptowährungen wie Bitcoin.“
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