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Der digitale Nachlass
Ohne Vorsorge stellt das ­digitale Erbe Angehörige oft vor spezielle Probleme.
© Brankospejs – GettyImages.com

Erben 2.0

Der digitale Nachlass

Früher wurden nur Sparbücher oder vielleicht Immobilien vererbt, heute sind es auch ­digitale Güter wie Kontos bei Facebook, Fotos in der Cloud und vielleicht Krypto-Wallets. Wie geht man als Erbe damit um?

Von Herwig Wöhs

03.12.2024
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Wird in Österreich ein Erbe angetreten, geht neben dem reellen Nachlass wie Geld, Möbel und Immobilieneigentum auch der digitale Nachlass auf die Erben über. Wichtig für Erben ist, zu wissen, dass sie sich mit dem Erbantritt ­verpflichten, diese Accounts, Konten oder Profile zu verwalten, allenfalls in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen, zu löschen bzw. zu kündigen.

„Jeder Mensch hinterlässt digitale Spuren, aber die wenigsten machen sich Gedanken, was mit dem digitalen Nachlass passieren soll“, sagt Notarsubstitut Markus Gumilar vom Notariat Johannes Häusler in Hohenems und rät zur Vorsorge beim digitalen Vermögen: „Diese Vorsorge gilt insbesondere für Profile in sozialen Netzwerken, für Cloudspeicher, Verträge mit Onlinebrokern und bei Kryptowährungen wie Bitcoin.“

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