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Reisekosten als Absetzposten
Der Fiskus als Reiseveranstalter
Urlaubszeit = Reisezeit. Angesichts der enorm gestiegenen Spritkosten und der angehobenen Preise in der Gastronomie ist Reisen teurer denn je. Ein Einsparungspotenzial kann sich mitunter ergeben, wenn es Ihnen gelingt, die Reisekosten teilweise von der Steuer abzusetzen. Dafür bieten sich Studien- und Fortbildungsreisen an, sie können als Betriebsausgaben verwertbar sein bzw. als Werbungskosten des Steuerpflichtigen.
Gefahr bei Mischkulanzen
Wobei Sie aber Folgendes beachten sollten: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt keine berufliche bzw. betriebliche Veranlassung einer Reise vor, wenn diese durch ein Programm geprägt ist, das private Erholungs- und Bildungsinteressen mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt. Dies ist dann der Fall, wenn mit einer Reise berufliche und private Interessen nicht nacheinander (abschnittsweise), sondern gleichzeitig verfolgt werden, die Anteile sich somit überlappen. Sollte das der Fall sein, dann kommt der Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht.
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