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Dienstrad-Leasing
E-Rad statt Dienstauto
Das Konzept des Dienstradleasings klingt komplizierter, als es ist: Das Unternehmen schließt mit einem Leasingvermittler einen Vertrag ab. Die Mitarbeiter des Unternehmens registrieren sich und wählen ihr Wunschrad aus. Der Arbeitgeber least daraufhin das gewählte Rad und überlässt es dem Arbeitnehmer zur Nutzung. Die Leasingrate wird ganz oder nur teilweise (falls der Arbeitgeber Geld zuschießt) vom Bruttogehalt abgezogen. Nur auf eines ist auf Arbeitgeberseite aufzupassen, wie Helmut Schleich, Managing Director der BLS Bikeleasing-Service Österreich GmbH, betont: „Durch die sogenannte Gehaltsumwandlung darf der kollektivvertragliche Mindestlohn nicht unterschritten werden.“
Den Mitarbeitern winken mit diesem Modell große Einsparungen gegenüber einem regulären Fahrradkauf. Der Vorteil entsteht vor allem aus steuerlichen Effekten durch die Gehaltsumwandlung (siehe grauer Kasten) und aus dem Vorsteuerabzug des Arbeitgebers. Auch der Arbeitgeber erspart sich durch die Gehaltsumwandlung (siehe grauer Kasten) etwas, zudem kann er sein Image als umweltbewusster Arbeitgeber aufpolieren.
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