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Insolvenz – Die üblichen Tricks und ihre rechtlichen Grenzen
Firma bankrott, Vermögen gerettet?
Die Geschäfte gehen schleppend, der Schuldenberg ist groß. Leider kein Einzelfall: Laut Daten des Kreditschutzverbands von 1870 (KSV) kam es im ersten Quartal zu 1.688 Unternehmensinsolvenzen, um 27,1 Prozent mehr als im Vorjahr. „Das erste Quartal 2024 ist nicht nur das insolvenzreichste Quartal seit dem Jahr 2009, sondern aus heutiger Sicht auch der Auftakt zu einem massiven Zuwachs an Insolvenzen im heurigen Jahr“, berichtet Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz des KSV.
Sollte man in dieser Situation nicht noch schnell die Ehewohnung ganz auf den Ehepartner überschreiben? Oder seiner Mutter ein Veräußerungs- und Belastungsverbot am Eigenheim einräumen?
Vorauszuschicken ist, dass nicht alle Unternehmensschulden auch gleich persönliche Schulden des Unternehmers oder der Unternehmerin sind. Denn handelt es sich beim Unternehmen um eine juristische Person, etwa um eine GmbH, haftet man als Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich nicht auch persönlich mit seinem Privatvermögen. Es sei denn, es greift aufgrund bestimmter Verfehlungen eine persönliche Haftung gegenüber dem Geschäftsführer (z. B. bei Abgabenschulden aufgrund schuldhafter Pflichtverletzung).
Ist man dagegen Einzelunternehmer, Freiberufler oder führt eine Personengesellschaft, haftet man stets auch mit seinem Privatvermögen. Und will nun vielleicht noch schnell seine Schäfchen ins Trockene bringen.
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