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Insolvenz und Arbeitnehmer
Firma pleite – was nun?
Von der Pleite seines Arbeitgebers zu erfahren und dennoch weiterhin frühmorgens aufzustehen, um wie gewohnt seinen Job zu erledigen, ist zweifellos hart. Arbeitsrechtlich aber unbedingt geboten: Denn allein durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind die Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern noch nicht beendet. Arbeitnehmer unterliegen damit weiterhin ihrer Arbeitspflicht, um keine Entlassung zu riskieren.
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