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Advertorial: FlexCo
FlexCo - Das bringt die neue Gesellschaftsform
Einfache Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Abgesehen von Geschäftsanteilen können bei der FlexCo auch Unternehmenswert-Anteile (ohne Stimmrecht) ausgegeben werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können somit auf einfache Weise am Unternehmenserfolg beteiligt werden.
Schnelle Entscheidungsfindung
Außerdem können Entscheidungen im Umlaufweg schnell und unkompliziert getroffen werden. Das ermöglicht eine rasche Entscheidungsfindung, die in einem dynamischen Umfeld oft notwendig ist.
Weniger Bürokratie bei Anteilsübertragung
Für die Übertragung von Geschäfts- und Unternehmenswert-Anteilen gelten erleichterte Formerfordernisse. Ein Notariatsakt ist dafür - anders als bei der GmbH - nicht notwendig. Die Übertragung kann schnell und unkompliziert mittels einer Privaturkunde, z.B. von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, durchgeführt werden. Dasselbe gilt für Übernahmeerklärungen im Rahmen von Kapitalerhöhungen.
Anwältinnen und Anwälte beraten im Einzelfall
Insgesamt bietet die FlexCo eine Reihe von Vorteilen und ist dadurch nicht nur für Start-ups, sondern auch für bestehende Unternehmen attraktiv. Es lohnt sich darüber nachzudenken, ob ein Wechsel der Gesellschaftsform Sinn macht. Gerade wenn man ein neues Unternehmen gründen möchte, sollte man sich mit den Vorteilen der FlexCo befassen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte informieren über die optimale Unternehmensform und begleiten Unternehmerinnen und Unternehmer von der Gründung oder Umwandlung ihres Unternehmens bis zur Anteilsübertragung. Auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte finden Sie hier.