Hauptinhalt

Porträt Susanne Kowatsch© Peter Schmidt

Geld-Tipp Onlineshoppen

Geld zurück dank Paypal und Kreditkarte

Es gab eine Fehlermeldung im Bezahlvorgang, und am Ende wurde Ihnen das Geld doppelt abgebucht. Oder: Sie haben bezahlt, aber die Lieferung ist nie angekommen. Oder es lag statt der Markenware ­eine billige Fälschung im Paket. Was tun? 

Von Susanne Kowatsch

26.04.2023

Für diese Zwecke gibt’s den sogenannten Käuferschutz, den einerseits Paypal bietet, aber in einem gewissen Umfang auch Kreditkarten. Hier heißt es üblicherweise „Chargeback“, Ziel ist stets die Rücküberweisung des abgebuchten Betrags.

Sobald die fehlerhafte Buchung auffällt, sollte man jedenfalls aktiv werden.

Liegt das Problem im Grundgeschäft – die Ware wurde etwa nicht geliefert, wurde irrtümlich doppelt bestellt, ist gefälscht oder anders als gedacht etc. –, muss man sich jedenfalls zuerst an den Händler wenden, aus Beweisgründen schriftlich.

Schafft man es nicht, mit dem Händler eine Einigung zu erzielen, oder kann der Händler einfach nicht mehr liefern, weil er inzwischen insolvent ist, hat man dank Kreditkarte und Paypal noch eine weitere Chance.

Bei der Kreditkarte sollte man sich an die kartenausgebende Stelle wenden. Meist ist das die Hausbank, an American Express wendet man sich direkt. Übrigens gibt es grundsätzlich keinen Unterschied, ob es sich um eine „klassische“ Kreditkarte handelt oder um eine Debitcard, wie Bankomatkarten mittlerweile heißen.

Kreditkarten: Chargeback

Für den „Chargeback“-Vorgang hat man üblicherweise bis zu 120 Tage ab Reklamationsdatum Zeit. Dazu muss man sich das passende Reklamationsformular für Kreditkartenbuchungen besorgen. In einem Formular (gleich online oder eventuell auch in der Filiale) ist dann anzukreuzen bzw. auszufüllen, was im Zuge der Buchung falsch gelaufen ist, teils sind auch Nachweise zu erbringen (z. B. Korrespondenz mit Händler, Info, dass das Unternehmen insolvent ist, etc.).

Es kann oft etwas dauern, bis der Fall bearbeitet ist, zudem erhält man das Geld teils erst auf „vorläufiger Basis“ zurück, da der Händler dagegen noch Einspruch erheben kann.

Wichtig aber zu wissen: Rückbuchungen wegen Problemen im Grundgeschäft führt das Kreditkartenunternehmen lediglich  aus Kulanzgründen durch, ein wirkliches Anrecht darauf hat man grundsätzlich aber nicht.

Frau mit Kreditkarte vor Laptop
Beim Online-Kauf ging etwas schief? - In einigen Fällen kann bei Kreditkartenzahlungen das Chargeback-Verfahren helfen, bei Paypal kommt der Käuferschutz in Betracht.© fizkes – GettyImages.com

Weitere Artikel

GEWINN Juli/August 2024Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Gut versichert in See stechen

Haftpflicht- und Kaskoversicherungen fürs Bootfahren können viele finanzielle Schäden abwenden. Was...

Weiterlesen: Gut versichert in See stechen
GEWINN Juli/August 2024

„Wer erneuerbare Energie erzeugen will, muss auch dafür sorgen, dass die notwendigen Rohstoffe dafür produziert werden“

Die letzte Phase der Legislaturperiode ist eine der spannendsten. Da werden Gesetzesvorlagen oder...

Weiterlesen: „Wer erneuerbare Energie erzeugen will, muss auch dafür sorgen, dass die notwendigen Rohstoffe dafür produziert werden“
GEWINN Juli/August 2024

Dort, wo der Zweigelt (und noch viel mehr) zu Hause ist!

Die heurige Fachexkursion vom Wiener Sommelierverein führte nach Göttlesbrunn, wo Franz Netzl ein...

Weiterlesen: Dort, wo der Zweigelt (und noch viel mehr) zu Hause ist!