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Geld-Tipp Onlineshoppen
Geld zurück dank Paypal und Kreditkarte
Für diese Zwecke gibt’s den sogenannten Käuferschutz, den einerseits Paypal bietet, aber in einem gewissen Umfang auch Kreditkarten. Hier heißt es üblicherweise „Chargeback“, Ziel ist stets die Rücküberweisung des abgebuchten Betrags.
Sobald die fehlerhafte Buchung auffällt, sollte man jedenfalls aktiv werden.
Liegt das Problem im Grundgeschäft – die Ware wurde etwa nicht geliefert, wurde irrtümlich doppelt bestellt, ist gefälscht oder anders als gedacht etc. –, muss man sich jedenfalls zuerst an den Händler wenden, aus Beweisgründen schriftlich.
Schafft man es nicht, mit dem Händler eine Einigung zu erzielen, oder kann der Händler einfach nicht mehr liefern, weil er inzwischen insolvent ist, hat man dank Kreditkarte und Paypal noch eine weitere Chance.
Bei der Kreditkarte sollte man sich an die kartenausgebende Stelle wenden. Meist ist das die Hausbank, an American Express wendet man sich direkt. Übrigens gibt es grundsätzlich keinen Unterschied, ob es sich um eine „klassische“ Kreditkarte handelt oder um eine Debitcard, wie Bankomatkarten mittlerweile heißen.
Kreditkarten: Chargeback
Für den „Chargeback“-Vorgang hat man üblicherweise bis zu 120 Tage ab Reklamationsdatum Zeit. Dazu muss man sich das passende Reklamationsformular für Kreditkartenbuchungen besorgen. In einem Formular (gleich online oder eventuell auch in der Filiale) ist dann anzukreuzen bzw. auszufüllen, was im Zuge der Buchung falsch gelaufen ist, teils sind auch Nachweise zu erbringen (z. B. Korrespondenz mit Händler, Info, dass das Unternehmen insolvent ist, etc.).
Es kann oft etwas dauern, bis der Fall bearbeitet ist, zudem erhält man das Geld teils erst auf „vorläufiger Basis“ zurück, da der Händler dagegen noch Einspruch erheben kann.
Wichtig aber zu wissen: Rückbuchungen wegen Problemen im Grundgeschäft führt das Kreditkartenunternehmen lediglich aus Kulanzgründen durch, ein wirkliches Anrecht darauf hat man grundsätzlich aber nicht.