Hauptinhalt

OGH-Urteile

Gemeinsamer Haushalt mit dem Großvater

Von Susanne Kowatsch

31.01.2023
Frau mt Großvater
Die Vermieter bestritten, dass die Enkelin beim Großvater gewohnt hatte.© Fotoluminate LLC – GettyImages.com

Gemäß § 14 Abs. 3 MRG treten nach dem Tod des Hauptmieters auch Verwandte in gerader Linie in den Mietvertrag ein, sofern sie ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter wohnten sowie ihren Lebensschwerpunkt dort haben.

Der 1991 geborenen Enkelin des 2019 verstorbenen Mieters wurde dennoch die Wohnung gekündigt. Dabei wuchs sie darin auf und wohnte dort gemeinsam mit ihrem Großvater durchgehend mit Ausnahme von neun Monaten, in denen sie auch ein Zimmer in einer Studentenwohngemeinschaft in Wien hatte und zwischen dieser und der aufgekündigten Wohnung wechselte (wobei sie an deutlich mehr Tagen in der aufgekündigten Wohnung wohnte und übernachtete).

Der Ansicht, dass ihren Aufenthalten in der Wohnung des Großvaters nicht mehr als Besuchscharakter beigemessen werden konnte, folgte der OGH (8 Ob 118/22v) nicht. Dass allein der Großvater das Leben in der Wohnung finanzierte, schließt einen gemeinsamen Haushalt bei großen Einkommens- oder Altersunterschieden nicht aus. Das befristete Mitmietrecht der Enkelin an der WG-Wohnung ist dem Hauptmietrecht an der aufgekündigten Wohnung auch weder rechtlich noch faktisch gleichwertig. Sie darf in den Mietvertrag eintreten.

Weitere Artikel

GEWINN November 2024Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Verrückte Preise

Black Friday und Co. nahen, und damit haben Fake-Rabatte und getürkte Countdowns wieder Hochsaison....

Weiterlesen: Verrückte Preise
Online November 2024Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Die Lieblingsaktien der besten Fondsmanager 2024

Die von Citywire ausgezeichneten Aktienfondsmanager haben die aus ihrer Sicht besten Aktien des...

Weiterlesen: Die Lieblingsaktien der besten Fondsmanager 2024
Online November 2024Exklusiv für GEWINN-Abonnenten

Brennpunkt USA: Der „Wahlpoker“ geht mit Trump in die nächste Runde

Welche Konzerne von der Trump-Mania profitieren und wo Sie Rückschläge für Käufe ausnützen können....

Weiterlesen: Brennpunkt USA: Der „Wahlpoker“ geht mit Trump in die nächste Runde