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OGH-Urteile
Geräuschvolle Heizkörper
In der Wohnung eines Mieters traten von den Heizkörpern ausgehende störende Geräusche auf, und zwar immer dann, wenn die Kombitherme heizte und nicht nur warmes Wasser erzeugte. Diese Klopf-, Tropf- und Schlaggeräusche sind auf eine unsachgemäße Verlegung der Heizungsleitungen sowie auf die nicht fachgerechte Installation zweier Heizkörper zurückzuführen. Der OGH (5 Ob 51/23w) bejahte die Erhaltungspflicht des Vermieters wie die Vorinstanzen. Die Erhaltungspflicht erfasst Heizungs- oder Warmwasserversorgungsanlagen ebenso wie Leitungen und Heizkörper. Demgegenüber tritt die Pflicht des Mieters zur Instandhaltung zurück. In Hinblick auf Art, Intensität und Dauer der Geräusche sind ein Mangel und die Notwendigkeit einer Erhaltungsarbeit durch die Vermieterin zu bejahen. Was die Lautstärke der Geräusche betrifft, muss entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin, die sich auf die Rechtsprechung zur Immissionsabwehr im Nachbarrecht beruft, kein bestimmter Wert in einer physikalischen Messeinheit festgestellt werden.