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Grünes Licht für flexible Kapitalgesellschaften
Lange wurde um Inhalte gerungen und um die richtige – weibliche oder männliche – Form. Mit 1. Jänner startet nun ­eine neue Art der Kapitalgesellschaft.
© Ismai Rajo - GettyImages.com, Bildbearbeitung: GEWINN

FlexCo

Grünes Licht für flexible Kapitalgesellschaften

Zudem kommt eine neue Form der Mitarbeiterbeteiligung für Start-ups. Das Gesetzespaket soll Unternehmensgründungen und das Anlocken qualifizierter Mitarbeiter leichter machen. Auch wenn die Änderungen manchen nicht weit genug gehen.

Von Susanne Kowatsch

26.12.2023
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Österreich soll als Standort für Start-ups attraktiver werden, lautete die Vorgabe. Lange wurde in Arbeitsgruppen im Justizministerium an den Details getüftelt, Ergebnis sind nun zwei Gesetze. Zum einen das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023, das die neue flexible Kapitalgesellschaft einführt, und zum anderen das Start-Up-Förderungsgesetz, das die Beteiligung von Mitarbeitern und Investoren an Start-ups einfacher und steuerlich attraktiver machen soll. Beide Gesetze treten nun mit 1. 1. 2024 in Kraft.

Wer darf eine FlexCo gründen?

Auch wenn sich für Start-ups grundsätzlich die Rechtsnorm der GmbH eignet, etwa mit ihren weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag, fehlen ihr in manchen Bereichen die Möglichkeiten der individuellen Ausgestaltung. Und so wurde nun die flexible Kapitalgesellschaft konzipiert. Wichtig: Im Firmenwortlaut kann die neue Rechtsform mit „FlexKapGG“ abgekürzt werden oder für den internationalen Gebrauch mit „FlexCo“.

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