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Ehe- und Partnerschaftsverträge
Ja sagen mit Vertrag
„Das Thema fristet leider ein stiefmütterliches Dasein in Österreich“, bedauert Katharina Müller, Rechtsanwältin bei Müller Partner Rechtsanwälte in Wien, dabei „steht der Streit um das Geld stets sehr im Vordergrund, wenn es zu einer Scheidung kommt.“ In einem Ehevertrag lässt sich sowohl für die Ehe selbst vieles einvernehmlich regeln, aber auch für den Fall der Scheidung. Und zwar egal, ob vor der Hochzeit oder danach.
Ein gestiegenes Interesse an Eheverträgen, gerade auch bei jungen Leuten, ortet dagegen die Salzburger Notarin Angelika Moser, „und zwar heute durchaus auch bei Frauen. Vor zehn, 15 Jahren haben sich eher noch die Männer erkundigt“, berichtet sie.
Aber nicht nur zukünftige Eheleute konsultieren sie bezüglich eines Ehevertrags, „auch Eltern eines Kindes, das bald heiraten wird. Und zwar meist dann, wenn die Eltern ihrem Kind ein Grundstück, eine Wohnung, ein Haus oder eine Landwirtschaft übertragen wollen“, so Moser. Per Ehevertrag könne beispielsweise die Tochter so abgesichert werden, dass ihr künftiger Ehemann auch im Fall einer späteren Scheidung das von den Eltern geschenkte Grundstück nicht bekommt, selbst wenn darauf dann das gemeinsame Haus gebaut wird.
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