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GEWINN-Tipp der Woche
Jetzt noch Energiekostenpauschale beantragen!
Die Energiekostenpauschale für Unternehmen wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf den starken Anstieg der Energiekosten infolge des Ukraine-Kriegs eingeführt. Sie soll Kleinst- und Kleinunternehmen dabei helfen, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Diese Pauschalförderung wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz 2023 berechnet und liegt zwischen 167,50 und 2.685 Euro.
Wer kann beantragen?
Grundsätzlich antragsberechtigt sind …
- bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich
- mit einem Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2023 von mindestens 10.000 bis maximal 400.000 Euro,
- die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind,
- oder konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten i. S. d. § 2 UStG.
Hier können Sie anhand des ÖNACE-Codes unverbindlich feststellen, ob auch Ihr Unternehmen zu den antragsberechtigten Branchen zählt: energiekostenpauschale/branchencheck
Wie läuft der Antrag ab?
Für den Antrag werden eine ID Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) benötig. Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.
Über das USP gelangt man zu einem Onlineformular, bei dem ein paar Daten zum Unternehmen abgefragt werden und insbesondere auch der im Jahr 2023 gemachte Umsatz einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden muss:
Klasse 1: 10.000,00–35.000,00 Euro
Klasse 2: 35.000,01–100.000.00 Euro
Klasse 3: 100.000,01–200.000,00 Euro
Klasse 4: 200.000,01–400.000,00 Euro
Abgesehen vom Umsatz und vom ÖNACE-Code und ein paar grundsätzlichen Informationen zum Unternehmen (z. B. Kontoverbindung) sind keine weiteren Informationen bzw. Dokumente für den Antrag notwendig.
Für weitere Detailfragen können Sie die Hotline der Förderstelle kontaktieren: +43 720 343665128