Hauptinhalt

OGH-Urteile

Kein Covid-bedingter Freiheitsentzug für Straßenverkäufer

29.08.2023
Strassenverkäufer
© APA/Kurt Molzer/picturedesk.com

Der Kläger verkauft eine Straßenzeitung. Er begehrte Verdienstentgang von 2.400 Euro für die Monate April bis Juli 2020 sowie ideellen Schadenersatz für 109 Tage einer behaupteten Freiheitsentziehung nach Art 5 EMRK, wobei ihm 80 Euro pro Tag ­zustünden, weil die Verordnung des Gesundheitsministers die gesetzliche Ermächtigung des § 2 Covid-19-MaßnahmenG, das Betreten bestimmter Orte zu untersagen, überschritten habe. Dem Kläger sei die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Zeitraum von April bis Juli 2020 nicht möglich ge­wesen. Den Schadenersatzanspruch stützte er auch auf eine Freiheitsentziehung nach Art 5 EMRK und auf das Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit. Eine Freiheitsentziehung für 109 Tage habe er durch das generelle Ausgangsverbot erlitten.

Der OGH (1 Ob 88/23g) bestätigte die Klagsabweisung und verneinte ­insbesondere, dass die Ausgangsbeschränkungen nach der Verordnung des Gesundheitsministers angesichts der weitgehenden Ausnahmen einen Freiheitsentzug darstellten. Aus der vom Verfassungsgerichtshof festgestellten Gesetzwidrigkeit dieser Verordnung kann angesichts des nicht ­eindeutigen Gesetzestexts und des Zeitdrucks bei der Erlassung kein Verschulden des die Verordnung erlassenden Organs abgeleitet werden.

Weitere Artikel

Demo trotz Krankenstand

Der Kläger, der dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört, war beim beklagten Arbeitgeber als...

Weiterlesen: Demo trotz Krankenstand
Foto einer Hand mit zwei möglichen Schlüsseln zum Greifen naheExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Kaufen oder Mieten?

Über zwei Jahre herrschte Flaute bei den Immobilienkäufen. Dafür war die Nachfrage nach...

Weiterlesen: Kaufen oder Mieten?
Foto eines HausesExklusiv für GEWINN-Abonnenten

Mehr Platz für Nachwuchs

In der Mietwohnung in der Stadt bleiben oder Reihenhaus im Speckgürtel kaufen?

Weiterlesen: Mehr Platz für Nachwuchs