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OGH-Urteile
Kein Krankengeld im unbezahlten Urlaub
Da die Angestellte für die Zeit des Betriebsurlaubs keinen offenen Urlaubsanspruch mehr hatte, vereinbarte sie mit ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub vom 22. 12. bis 31. 12. 2021. Am 22. 12. rutschte sie allerdings aus und erlitt eine Verletzung, aufgrund derer sie bis zum 23. 1. 2022 arbeitsunfähig war. Die ÖGK zahlte Krankengeld nur ab dem 1. 1. 2022 aus, lehnte die Leistung für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs aber ab. Die Frau reichte deshalb Klage gegen die ÖGK ein und argumentierte, dass sie pflichtversichert und arbeitsunfähig gewesen sei. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab, der OGH bekräftigte deren Ansicht (10 ObS 23/23i).
Eine Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Unfall kann nur in Zeiten auftreten, in denen der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überhaupt verpflichtet ist. Dazu kommt, dass es der Zweckrichtung des Krankengeldes widerspräche, einen Anspruch auch in Fällen zu bejahen, in denen die versicherte Person wegen eines mit dem Arbeitgeber vereinbarten unbezahlten Urlaubs gar keinen Entgeltverlust erleiden konnte. Erkrankt ein Versicherter während eines unbezahlten Urlaubs, besteht daher – ungeachtet einer aufrechten Pflichtversicherung – kein Anspruch auf Krankengeld.