Hauptinhalt
OGH-Urteile
Kein Netzzutrittsentgelt für neue Photovoltaikanlage
In den Jahren 2021 und 2022 errichtete ein Unternehmen auf seinem Betriebsgelände zwei Photovoltaikanlagen, die 2022 in Betrieb genommen wurden. Die Strommenge, die das Unternehmen nicht selbst verbraucht, wird in das Netz der Verteilernetzbetreiberin eingespeist. Ein neuer Anschlusspunkt für die Stromeinspeisung musste nicht (physisch) hergestellt werden. Der Verteilernetzbetreiberin entstanden durch den Anschluss der Photovoltaikanlagen nur Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Netzverträglichkeits- und einer Rückeinspeisewirkungsprüfung sowie ein nicht näher konkretisierter administrativer Aufwand. Die Verteilernetzbetreiberin hatte jedoch ein Netzzutrittsentgelt verlangt.
Auf Antrag des dazu verpflichteten Unternehmens im Streitbeilegungsverfahren hatte die E-Control Austria festgestellt, dass keine Zahlungspflicht bestehe. Danach wurde auch im gerichtlichen Verfahren die Klage auf Zahlung des Netzzutrittsentgelts abgewiesen. Wird an einen bestehenden Netzanschlusspunkt eines Netzbenutzers, der von diesem bereits zum Strombezug genutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Leistungskapazität des Netzanschlusses Deckung findet, liegt kein Netzzutritt im Sinne des ElWOG vor, auch dann nicht, wenn es sich um eine Erzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energieträger handelt (1 Ob 85/24t).